Zwangsvollstreckung

Zur Zwangsvollstreckung kommt es, wenn alle davor eingesetzten Mittel und Wege, um die Forderung eines Gläubigers bzw. mehrerer Gläubiger bei einem Schuldner einzutreiben, bereits fehl geschlagen haben.
Die Zwangsvollstreckung muss gerichtlich angeordnet werden und betrifft das Vermögen des jeweiligen Schuldners. Die Zwangsvollstreckung hat zum Ziel, die Vermögenswerte, die gepfändet werden können, so weit zu veräußern, dass die Forderungen der Gläubiger so gut wie möglich abgedeckt werden können. Dabei dürfen aber nicht alle Vermögenswerte des Schuldners veräußert werden. Denn es gibt auch noch so genannte unpfändbare Vermögenswerte, die nicht gepfändet werden dürfen, da dies die Existenz des Schuldners bedrohen könnte. Dabei handelt es sich aber üblicherweise nur um Gegenstände des täglichen Lebens, die ohnehin keinen allzu großen Wert besitzen. Natürlich gelingt es nicht immer, durch die Zwangsvollstreckung auch alle Forderungen vollständig ausgleichen zu können. Denn in vielen Fällen besitzt der Schuldner einfach nicht über genügend Vermögen, damit die Forderungen abgedeckt werden können. In diesem Fall kann in weiterer Folge aber auch noch das derzeitige und zukünftige Einkommen des Schuldners für eine bestimmte, vom Gericht festgelegte Dauer, gepfändet werden. Dafür ist es aber notwendig, dass der Schuldner auch über ausreichend Einkommen verfügt, um einen Teil seines Einkommens pfänden zu können. Denn auch hier gibt es wiederum einen pfändbaren und einen unpfändbaren Teil des Einkommens. Der unpfändbare Teil des Einkommens stellt das Existenzminimum dar, welches ihm daher nicht genommen werden darf, da dies ansonsten seine Existenz bedrohen könnte. Das Existenzminimum ist gesetzlich festgelegt und verändert sich von Zeit zu Zeit, um an die Lebenshaltungskosten angepasst zu werden.

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