Zwangsverwaltung

Die Zwangsverwaltung ist eine Methode der Zwangsvollstreckung und stellt eine Alternative zur Zwangsversteigerung dar.
Denn bei der Zwangsverwaltung werden die für die Abdeckung der Gläubigerforderungen erforderlichen Mittel nicht etwa durch die Verwertung bzw. Versteigerung der Sachgüter bzw. in der Regel Immobilien und Grundstücke selbst erzielt, sondern durch die Nutzung bzw. Bewirtschaftung der jeweiligen Vermögenswerte. Die Zwangsverwaltung wird vor allem bei der Verwertung von Immobilien immer öfter als mögliche Alternative zur Zwangsversteigerung angesehen. Bei der Zwangsverwaltung wird ein entsprechender Rechtspfleger eingesetzt, der die Verwaltung der Immobilien übernimmt, die der Schuldner besitzt. Die Einnahmen daraus sollen nach Abzug aller Kosten für den Betrieb dazu dienen, die Forderungen der Gläubiger abdecken zu können. Dabei sorgt der jeweilige Rechtspfleger für die ordentliche Verwaltung der Immobilien und auch für die Bewirtschaftung dieser, so dass ein möglichst großer Gewinn dabei erzielt werden kann. Um die Zwangsverwaltung durchführen zu können, ist es natürlich notwendig, dass Immobilien zur Verfügung stehen, die sich für eine entsprechende Nutzung gut eignen bzw. bei denen eine Bewirtschaftung möglich ist, mit denen Einnahmen erzielt werden können. Die Zwangsverwaltung bringt natürlich in erster Linie einen Vorteil für den Schuldner mit sich. Denn auf diese Weise verliert er nicht alles, was er sich bereits aufgebaut hat und kann in vielen Fällen sogar in der Immobilie weiter wohnen, wenn diese sein Wohnsitz war. Auch der Gläubiger hat einen Vorteil daraus, da er auf fixe, regelmäßige Zahlungen, anstatt auf vage Erlöse, bei einer Zwangsversteigerung hoffen kann.

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