Zwangssicherungshypothek

Unter einer Zwangssicherungshypothek versteht man eine Hypothek auf ein Grundstück, die sozusagen nicht ganz freiwillig eingetragen wird, sondern zu deren Eintragung der Schuldner in gewisser Weise gezwungen wird bzw. keinen Einfluss mehr darauf hat.
Denn die Zwangssicherungshypothek (auch Zwangshypothek genannt) kommt erst dann zum Einsatz, wenn es bereits zu einem Vollstreckungsverfahren durch das Gericht gekommen ist. Dies setzt somit voraus, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist und seine Gläubiger oder aber auch er selbst bereits das Insolvenz Verfahren angemeldet haben. Die Zwangshypothek wird somit auf Auftrag des Gerichts im Grundbuch eingetragen. Sie stellt eine normale Hypothek dar, wie die Hypothek, welche auch freiwillig zur Besicherung eines Kredites eingetragen wird. Das Gericht ermöglicht dem Gläubiger bzw. den Gläubigern somit, sich zu einem zukünftigen Zeitpunkt noch an dem Grundstück schadlos zu halten, indem den Gläubigern die Rechte zugewiesen werden, das Grundstück im Bedarfsfall auch verwerten zu können, wobei es üblicherweise zu einer Zwangsversteigerung kommt, um damit Erlöse zu erzielen, mit denen die offenen Forderungen der Gläubiger teilweise oder ganz abgedeckt werden sollen. Die Zwangssicherungshypothek kann natürlich nur dann zur Anwendung kommen, wenn der Schuldner ein Grundstück besitzt und dieses noch nicht bereits davor, etwa beim Abschluss des Kreditvertrages, besichert worden ist, indem eine Eintragung im Grundbuch erfolgt ist. Durch die Zwangssicherungshypothek wird den Gläubigern das Recht am Grundstück bzw. am Vermögen des Kreditnehmers gesichert, da dieser dann keine Möglichkeit mehr hat, die Immobilie selbst noch rasch zu veräußern und die dabei erzielten Erlöse eventuell zu verstecken bzw. das Grundstück einer anderen Person zu übertragen.

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