Eine Zinsanpassung erfolgt bei einem Kredit, bei dem die Zinsen durch einen variablen Zinssatz berechnet werden.
Denn beim variablen Zinssatz verändern sich die Zinsen selbstverständlich immer wieder entsprechend der jeweiligen Bezugsgröße, die für den Kredit gewählt wurde. Denn hierbei ist der variable Zinssatz an einen bestimmten Bezugswert gekoppelt, der vorgibt, wie sich der Zinssatz für den Kredit entwickelt. Wenn sich die Bezugsgröße etwa nach oben hin verändert, also ansteigt, dann steigt natürlich auch der Zinssatz für den Kredit entsprechend an. Wird die Bezugsgröße hingegen gesenkt, so wird auch der Zinssatz für den Kredit an die jeweilige Senkung angepasst und sinkt nach unten bzw. wird niedriger, wodurch auch die Zinsen wiederum niedriger ausfallen. Dabei verändert sich der Zinssatz jeweils mit demselben Prozentsatz nach oben oder unten wie auch die Bezugsgröße sich verändert. Die jeweilige Zinsanpassung kann natürlich nicht laufend, also nicht monatlich, mit den monatlich zu zahlenden Zinsen erfolgen. Dies wäre in der Regel zu kompliziert, zu aufwändig und vor allem auch zu undurchsichtig für den Kreditnehmer, da er immer genau darauf achten müsste, welche Rate er nun zu zahlen hat. Die Zinsanpassung wird von der jeweiligen Bank vorgenommen, bei der der Kreditnehmer den Kredit aufgenommen hat. Bei Vertragsabschluss werden Zinsanpassungszeitpunkte vereinbart. In der Regel werden die Zinsen einmal im Jahr oder auch zwei bis vier Mal im Jahr an die jeweilige Bezugsgröße angepasst. Dabei erhält der Kreditnehmer in der Regel ein Schreiben, in welchem ihm die neue Kreditratenhöhe mitgeteilt wird. Ist ein Lastschriftverfahren vereinbart, wird diese auch einfach von seinem Konto abgebucht.
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