AUFGEDECKT: Milliarden Steuergelder für Zahnersatz von Asylbewerbern

Deutsche Steuerzahler sollen die Komplettsanierung neuer Zähne und Zahnersatz für Asylbewerber zahlen. Hierbei handelt es sich nicht um ein paar Hundert Euro, sondern um Milliarden. Darf das wahr sein? Wieder Geld, welches zum Fenster hinausgeworfen wird? Die Bundesärztekammer bestätigt, dass jeder Asylbewerber das Recht auf eine Komplettsanierung seiner Zähne hat. Experten schlagen die Hände über dem Kopf zusammen. Milliarden, die für neuen Zahnersatz und Zahnersatz ausgegeben werden würden.
Dieser Bericht wurde erstmalig im Jahr 2016 auf Facebook veröffentlicht. Bereits zahlreiche Facebook-Nutzer stiegen damals auf die Barrikaden. Gelder, die wesentlich besser hätten eingesetzt werden können. Eventuell für mehr Polizei auf den Straßen, neue Kindergärten oder sanierte Straßen.

Stuttgarter Nachrichten – Zahnersatz könnte Milliarden kosten

In Facebook konnte man einen Beitrag der Stuttgarter Nachrichten mitverfolgen. Die Überschrift lautete damals „Zahnersatz könnte Milliarden kosten“. Dieser Beitrag erschien im Januar 2016. Der Direktor der Kassenärztlichen Vereinigung aus Baden-Württemberg war davon überzeugt, dass bei einem Großteil der Asylbewerber eine umfassende zahnärztliche Behandlung mit Zahnersatz und allem drum und dran von Nöten sei.

Ebenso müssten immer mehr Gebisse saniert werden. Kein Flüchtling verfügt über Gelder, die eine Sanierung zulassen würden. Diese Kosten würden vom Steuerzahler getragen. Ein schmerzfreies Lächeln stünde auch Asylbewerbern zu.

Eine Komplettbehandlung ist weit mehr als eine einfacher Zahnersatz und soll um die 10000 Euro kosten. Da sich in Deutschland nicht nur ein paar Asylbewerber tummeln, sondern Hunderte, würde sich der Gesamtbetrag auf Milliarden summieren. Kosten, die der Staat tragen soll und dies wird er sicherlich nicht aus eigener Tasche machen. Hier müssen die Steuerzahler ins Gebet genommen werden.

Welche Kosten würden für Flüchtlinge übernommen werden?

Es wurde extra ein Gesetz ins Leben gerufen, welches gesetzlich regelt, welche Kosten für Flüchtlinge übernommen werden.

Hier besagt der Paragraf 4, Absatz 1, Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt. Bei Schmerzen sind sämtliche Kosten, welche zur Linderung oder Verbesserung notwendig sind zu gewähren.

Dies bedeutet, wenn ein Flüchtling Schmerzen bezüglich seiner Zähne hat, so werden die Kosten übernommen. Eine Versorgung mit einem Zahnersatz und Zahnfüllung erfolgt jedoch nur, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, dem Asylbewerber auf anderem Wege zu helfen.

Diese Aussage klingt etwas anders, als das jeder Asylbewerber ein Anrecht auf einen Zahnersatz hat. Hier muss jedoch bedacht werden, dass die Zähne von Flüchtlingen oftmals lange keinen Zahnarzt zu Gesicht bekommen haben. In vielen Fällen waren Asylbewerber noch nie beim Zahnarzt, da sie sich einen solchen nicht leisten können. Am Ende wird es so sein, dass eine Komplettsanierung notwendig ist.

Die Entscheidung liegt beim Zahnarzt

Jeder Zahnarzt muss individuell entscheiden, ob Bedarf für eine Komplettsanierung besteht. Manchmal ist es so, dass Sozialkassen zahnerhaltende Maßnahmen und sogar einen Zahnersatz nicht abdecken. Der Zahnarzt würde auf den Kosten sitzen bleiben. Eine Sanierung würde die Kasse jedoch übernehmen. Es gibt somit kein Recht auf eine Komplettsanierung, aber dennoch können Ärzte die Entscheidung eigenständig treffen.

Tatsächliche Kosten eines Zahnersatz und Zahnbehandlung für einen Flüchtling

Hier ist zu unterscheiden, welcher Bedarf vorhanden ist. Muss eine gezielte Prophylaxe durchgeführt werden, sind multiple kariöse Defekte vorhanden, muss eine Komplettsanierung stattfinden oder ist eine frühzeitige Sanierung kostengünstiger?

Die Bundesärztekammer hat sich Gedanken gemacht und einmal tatsächliche Kosten errechnet. Die Zahlen und deren Fakten hören sich erst mal überschaubar an, jedoch darf man die Menschenmassen nicht vergessen. In Deutschland hat nicht nur ein Flüchtling um Asyl gebeten. Die Kosten liegen hier bei etwa 180 bis 1760 Euro pro Asylbewerber. Selbstverständlich ist hier der Schweregrad der Behandlung ausschlaggebend. Wenn Sie diese Summe mit den gesamten Flüchtlingen addieren, so kommt man wieder auf Milliarden.

Meinungsbild im Internet

Eine Summe, welche Deutschland erst mal aufbringen muss. Zahlreiche Menschen sind jedoch der Überzeugung, so viele Gelder werden für andere Dinge benötigt, hier wird nicht geholfen. Warum die Steuergelder für Zahnersatz und Zahnersatz für Flüchtlinge ausgeben? Der Staat solle sich vorab um unsere Bürger bemühen und da helfen, wo Hilfe notwendig ist. Flüchtlinge haben hier noch nicht gearbeitet und trotzdem erhalten sie Hilfe, auch da wo erst mal keine Hilfe notwendig ist, aus Sicht vieler Deutscher.

Was bekommen Asylbewerber denn nun tatsächlich gezahlt?

Es trifft nicht zu das Asylbewerber Anspruch auf eine Komplettsanierung haben. Hier kann der Zahnarzt individuell entscheiden, ob eine solche Sanierung notwendig ist. Der Arzt entscheidet, welcher Eingriff aus medizinischen Gründen notwendig ist. Entscheidet sich der Zahnarzt für eine Komplettsanierung oder nur Zahnfüllung, obwohl eine solche nicht zwangsläufig notwendig ist, würde die Sozialkasse diese Kosten nicht übernehmen. Der Zahnarzt würde auf den Kosten sitzen bleiben. Daher ist sicherlich davon auszugehen, dass ein Zahnarzt nur wirklich notwendige medizinische Maßnahmen ergreift.

Da die Kosten für Zahnersatz auf maximal 10000 Euro pro Flüchtling festgesetzt wurden, sind diese zwar immer noch sehr beträchtlich, aber dennoch geringer als der Schätzwert von anfangs mehreren Milliarden.

STEUERGELDER – Anrecht auf Zahnersatz und Zahnfüllung für Flüchtlinge

Wenn ein Flüchtling in Deutschland Asyl beantragt, so kann er in den ersten 15 Monaten nur einen Zahnersatz erhalten, wenn dies der Notwendigkeit entspricht. Nach den 15 Monaten, wenn ein Asylbewerber eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten hat und entweder einer Arbeit nachkommt oder Arbeitslosengeld II bezieht, ist er krankenversichert. Dann ist ein Flüchtling gleichgestellt mit einem Kassenpatienten.

Die Kosten für eine zahnärztliche Behandlung übernimmt in einem solchen Fall die Krankenkasse. Kosten die nicht von der Krankenkasse getragen werden, werden von dem Flüchtling selbst getragen. In manchen Fällen, wenn der Patient unter akuten Schmerzen leidet und eine Behandlung notwendig ist, kann beim Arbeitsamt ein Antrag gestellt werden. Je nach Bedürftigkeit übernimmt diese die Kosten oder gewährt ein Darlehen.

Krankenkassen verfügen zudem über eine sogenannte Härtefallregelung. Diese tritt in kraft, wenn der Patient einen Zahnersatz benötigt, um schmerzfrei zu sein, die Kosten jedoch nicht tragen kann. Der Kassenpatient ist dann weitgehend von einer Zuzahlung befreit. Dies gilt aber jedoch nur, wenn eine Belastung unzumutbar wäre. Eine solche unzumutbare Belastung stände nur im Raum, wenn der Kassenpatient seinen Selbstbehalt unterschreiten würde.

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