Zahlungsunfähigkeit

Eine Person ist zahlungsunfähig, wenn sie offene Verbindlichkeiten und Forderungen aufgrund von Geldmangel nicht mehr erfüllen kann. Dies wird auch Insolvenz genannt. Erste Anzeichen für eine Zahlungsunfähigkeit sind unbeglichene Rechnungen über einen längeren Zeitraum. Ein Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit ist eine Voraussetzung zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Die Zahlungsunfähigkeit ist von der Zahlungsstockung zu unterscheiden. Während bei der Zahlungsstockung nur eine vorübergehende Zahlungsunfähigkeit vorliegt, weil der Schuldner auf noch ausstehende Zahlungen seiner Kunden wartet, ist bei der Zahlungsunfähigkeit auch in längerer Zukunft nicht mit liquiden Mitteln zu rechnen. Zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist eine Zahlungsstockung nicht ausreichend, da in naher Zukunft wieder eine Zahlungsfähigkeit erwartet wird. Stellt der Schuldner seine Zahlungen völlig ein, so spricht man von Zahlungsunfähigkeit. In einigen Fällen wird eine Liquiditätsbilanz aufgestellt, um das Ausmaß der Zahlungsunfähigkeit festzustellen und zu entscheiden, ob eine bloße Zahlungsstockung oder bereits eine Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Bei einer Zahlungsstockung kann auch ein Überbrückungskredit aushelfen, während bei der Zahlungsunfähigkeit auch dieser nicht hilft, um die notwendigen liquiden Mittel zu beschaffen. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens oder einer natürlichen Person kann jeder Gläubiger einen Antrag auf ein Insolvenzverfahren stellen, sofern seine Forderung gerichtlich glaubhaft gemacht wird. Den Antrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit kann allerdings nur der Schuldner selbst stellen. Können bestehende Schulden nicht mehr bezahlt werden, kommt es zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Durch ein Gericht wird ein Insolvenzverwalter gestellt, welcher das bestehende Vermögen verwalten und möglichst gerecht unter allen Gläubigern aufteilen muss. Auch wenn eine Firma insolvent wird, bleiben für den Kunden die Gewährleistungsansprüche aufrecht. Die Herstellergarantie allerdings erlischt in diesem Fall.

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