Wohlverhaltensperiode

Unter der Wohlverhaltensperiode versteht man einen vom Gericht auferlegten Zeitraum, der im Rahmen eines Insolvenzverfahrens festgelegt wird. Innerhalb dieses Zeitraumes muss sich der Schuldner an spezielle Vorgaben halten, um die Forderungen seiner Gläubiger erfüllen zu können. Die Wohlverhaltensperiode kann bis zu fünf oder sogar sechs Jahre andauern. Es ist die Zeit nach dem Insolvenzverfahren, in welchem eine entsprechende, gerichtliche Vereinbarung zwischen den Gläubigern und dem Schuldner getroffen wurde. In dieser Zeit muss der Schuldner einen bestimmten, im Gerichtsverfahren festgelegten Zahlungsplan erfüllen können, um somit die Gläubiger zumindest teilweise zu befriedigen oder ihm wird sogar das Einkommen bis zum Existenzminimum gepfändet. Die Pfändung gilt dann maximal für diesen Zeitraum. Innerhalb dieses Zeitraumes muss sich der Schuldner sozusagen wohl verhalten, was vor allem bedeutet, dass er alles in seiner Macht stehende tut, um die Forderungen seiner Gläubiger erfüllen zu können. Dazu ist es notwendig, dass er sich eine entsprechende Einkommensquelle sucht, die seinen Qualifikationen entspricht und bei der er natürlich auch einen seinen Qualifikationen entsprechenden Verdienst erhält. Denn je mehr er verdient, desto mehr erhalten auch seine Gläubiger, da in diesem Fall auch der Anteil über dem Existenzminimum größer ist. Sollte sich der Schuldner nicht daran halten und nachweislich nicht im Sinne der Gläubiger handeln, um deren Forderungen nachzukommen, so können entsprechende Sanktionen gegen ihn verhängt werden. Er darf während der Wohlverhaltensperiode auch kein Vermögen verschleiern bzw. vor dem Gerichtsvollzieher verstecken, um es nicht beschlagnahmen zu lassen. Dazu zählen vor allem auch Erbschaften, Gewinne aus Beteiligungen oder andere, ähnliche Einkommensarten.

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