Die Verwaltung von Immobilien wie beispielsweise eine Miethausverwaltung Berlin mit mehreren Wohneinheiten richtet sich nach den Eigentumsverhältnissen.
Möglichkeit 1: Das gesamte Gebäude gehört einem Eigentümer.
Möglichkeit 2: Das Gebäude gehört mehreren Eigentümern.
Bei Möglichkeit 1. kann der Eigentümer einen Mietverwalter einsetzen. Bei verschiedenen Wohnungseigentümern innerhalb eines Objekts ergibt sich eine Wohnungseigentümer-gemeinschaft (WEG). Die WEG kann eine WEG-Verwaltung bestellen.
Grund: Die Wohneigentum-Rechtsgrundlage besteht im Wohnungseigentumsgesetz, welches Rechte und Pflichten der WEG-Verwaltung regelt.
Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, kauft Anteile eines Gemeinschaftseigentums des Gesamtobjekts (etwa Teile des Außenbereichs). Hinzu wird ein Sondereigentum (SE) (die eigene Wohnung) erworben. Beide Eigentumsformen können verschieden verwaltet werden.
Verwaltung vom Gemeinschaftseigentum
Für eine Wohnungseigentümergesellschaft arbeitet eine professionelle Hausverwaltung.
Sondereigentum verwalten
Für die Sondereigentums-Verwaltung sind die Wohnungseigentümer zuständig. Möchte man diese Arbeit abgeben, ergeben sich zwei Möglichkeiten:
- Sondereigentumsverwaltung: Gegen eine Gebühr verwaltet diese das Eigentum. Welche Rechte der Verwalter bekommt, kann in einer Vereinbarung bestimmt werden. Bei Leerstand wird die finanzielle Last vom Eigentümer getragen.
- Mietpool: Bei einer Wohnungseigentümergesellschaft kann das Eigentum gegen eine Gebühr verwaltet werden lassen. Vermietungsrisiken werden gemeinsam getragen.
Andere Anlageklassen verwalten
Investoren können aus verschiedenen Anlageklassen die richtige Immobilie finden und den Verwaltungsaufwand verringern.
Immobilienverwaltung – Aufgaben und Gründe
WEGs sind nicht zur Verwaltung des Gemeinschaftseigentums verpflichtet. Bei ihnen kann ein Eigentümer als Verwalter dienen und das Sondereigentum kann in Eigenregie verwaltet werden. Auch ein Profi-Verwalter hat Vorteile. Aber welche Aufgaben und Vorteile sind das?
WEG-Verwalter – Aufgaben
Der WEG-Verwalter kümmert sich um die Instandsetzung und auch um die Instandhaltungsrücklagen des Gebäudes. Auch setzt der Verwalter Beschlüsse durch, welche die Eigentümer gemeinschaftlich treffen. Ebenso wird eine Hausordnung aufgestellt und am Jahresende die Jahresabrechnung übernommen. Für jeden Eigentümer wird eine Nebenkostenabrechnung aufgestellt.
SE-Verwalter – Aufgaben
Ein Sondereigentums-Verwalter klärt wirtschaftliche und technische Anliegen in der Eigentumswohnung. Dazu gehören: Abnahme von Kautionen, Annahme von Kündigungen, Verkünden von Mieterhöhungen und mehr.
WEG- und SE-Verwaltung – Vorteile
Vorteile der Nutzung eines Profis sind:
- Zeit- und Nervenersparnis,
- keine Auseinandersetzungen mit gesetzlichen Fragen,
- kein Aufsetzen von Schreiben,
- keine eigene detaillierte Überwachung von Instandsetzungs-Maßnahmen oder Beauftragung eines Handwerkers,
- Mieterauswahl übernehmen andere,
- Professionelle Verwaltung der Betriebskosten,
Hausverwaltung Kosten:
Eine Pauschalantwort bezüglich der Kosten einer WEG- oder SE-Verwaltung kann aufgrund der komplexen Aufgaben nicht gegeben werden. Oft sind die Kosten ein Prozentsatz der Kaltmiete. Bei einer WEG-Verwaltung wird außerdem ein monatlich fester Betrag je Wohnungseinheit vereinbart. Als Richtwert dienen 18-30 €. Um Zusatzkosten zu vermeiden, sollte auf die Abrechnung von unregelmäßigen Arbeiten geachtet werden.
Bei der SE-Verwaltung muss mit ca. 29 € monatlich je Eigentumswohnung gerechnet werden.