Widerrufsrecht

Wer einen Kreditvertrag abschließt, der sollte sich dies genau überlegen. Denn mit einem Kredit geht der Kreditnehmer schließlich eine langfristige Verpflichtung ein, der er hier nachkommen muss. Da ein Kreditvertrag mitunter für bis zu 30 Jahre abgeschlossen wird, können die Verpflichtungen, die für den Kreditnehmer entstehen, das eigene Leben bzw. vor allem die finanzielle Komponente sehr stark bestimmen. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich den Kreditvertrag ganz genau zu Gemüte zu führen, um keinen Fehler zu begehen, den man später bereut. Denn nicht selten kommt es vor, dass der Kreditnehmer schon kurze Zeit nach dem Abschluss des Kredites feststellen muss, dass die Kosten für den Kredit höher sind, als es bei anderen Angeboten von anderen Anbietern der Fall gewesen wäre. Aber nicht selten wird sogar festgestellt, dass man die Investition, die man mit dem Kredit tätigen wollte, doch besser bleiben lassen möchte oder anders hätte finanzieren können, anstatt sich auf lange Zeit zu binden. Damit es nicht gleich nach dem Abschluss des Vertrages zu spät ist, um es sich doch noch einmal anders zu überlegen, sind Kreditinstitute verpflichtet, dem Kreditnehmer ein zwei Wochen lang gültiges Widerrufsrecht einzuräumen. Das heißt, dass der Kreditnehmer innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss des Vertrages das Recht hat, den Vertrag für den Kredit rückgängig zu machen. Verschiedene Gebühren, die für die Abwicklung des Kredites bereits erhoben werden, werden dem Kreditnehmer hier üblicherweise nicht mehr vergütet. Auch wenn die Widerrufsfrist vorüber ist und der Kreditnehmer möchte den Vertrag auflösen, hat er mit höheren Kosten zu rechnen.

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