Unter der Reallast versteht man eine dingliche Sicherheit. Dabei wird ein Grundstück mit der Reallast belastet. Hierzu erfolgt selbstverständlich eine entsprechende Eintragung im Grundbuch, damit die Ansprüche auch amtlich gesichert bleiben. Die Reallast sichert einem Begünstigten bestimmte Leistungen aus einem Grundstück zu. Diese können auf unterschiedliche Weise erbracht werden. Nicht immer muss die Leistung in Form einer Geldzahlung erfolgen. In einigen Fällen kann die Leistung etwa auch durch Naturalien erbracht werden wie es vor allem in der Landwirtschaft der Fall ist. Aber auch andere Leistungen oder Dienstbarkeiten, die sich aus der Immobilie ergeben, können Bestandteil der Reallast sein. Dabei handelt es sich aber zumeist um wiederkehrende Leistungen, die regelmäßig erbracht werden müssen. Am ehesten ist die Reallast aus der Grundstücksübertragung bekannt. So kann eine Person ihr Grundstück bereits noch zu Lebzeiten an die Erben weitergeben. Doch selbstverständlich muss diejenige Person weiterhin ihr Auskommen finden. Aus diesem Grund wird auch eine Reallast vereinbart. Durch die Reallast kann beispielsweise vereinbart werden, dass die Person, die das Grundstück vererbt hat, weiterhin ein Wohnrecht besitzt oder aber auch regelmäßige Zahlungen von den Erben erhält. Da die Reallast im Grundbuch eingetragen wird, kann sie auch im Zuge der Kreditabwicklung von Bedeutung sein. Denn die Reallast hat selbstverständlich eine größere Auswirkung auf den Beleihungswert der Immobilie. Denn durch die Reallast besteht bereits ein Anspruch auf das Grundstück bzw. eine Belastung auf dieses. Daher kann bei einer nachfolgenden Kreditaufnahme auf das Grundstück nur mehr ein geringerer Anteil zur Besicherung des Kredites herangezogen werden, um z.B. eine Hypothek einzutragen.
Moritz Wagner ist Experte im Bereich Geld verdienen und Selbstständigkeit. Ebenso besitzt er ein großes Fachwissen über Investments und Immobilien, weshalb er zu den Top-Authoren auf Indect-Project.eu zählt.