Warenkredit

Unter einem Warenkredit versteht man einen Kredit, der in Verbindung mit der Lieferung von Waren steht. Der bekannteste Warenkredit ist hierbei sicherlich der Konsumkredit, der sich an private Konsumenten richtet, damit diesen eine Finanzierungsmöglichkeit geboten werden kann, um ihre Konsumeinkäufe finanzieren und somit auch Produkte einkaufen zu können, für die sie eigentlich noch nicht über die notwendigen Barmittel verfügen. Der Warenkredit bietet gerade hier für den Verkäufer eine gute Möglichkeit, um seinen Absatz steigern zu können. Eine ähnliche Art von Warenkredit stellt auch der Lieferantenkredit dar, der im geschäftlichen Bereich zur Anwendung kommt, wenn ein Lieferant seinem Kunden eine Aufschiebung der Zahlung gewährt. Üblicherweise muss dieser nämlich die Ware erst selbst wieder weiter verkaufen, bevor er seinen Lieferanten bezahlen kann. Der Lieferantenkredit ist in unternehmerischen Bereich eine weit verbreitete Finanzierungsform. Beim Warenkredit kommt in vielen Fällen ein direkter Kreditvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zustande. Dies ist vor allem beim Lieferantenkredit so und in einigen Fällen auch beim Konsumkredit. Häufig aber wird ein Kreditvertrag zwischen dem Käufer und einer Bank abgeschlossen. Dies bietet für den Verkäufer der Ware den Vorteil, dass er sein Geld gleich erhalten kann und nicht erst auf die Bezahlung durch den Käufer warten muss. Auch bei der Erstausstattung von neu gegründeten Betrieben mit dem Warenbestand, aber auch bei laufenden Warenkäufen werden in vielen Fällen die Dienste einer Bank in Anspruch genommen, um einen Warenkredit aufzunehmen und Waren damit zu finanzieren. Gerade beim direkten Warenkredit vom Lieferanten wird oft ein Eigentumsvorbehalt vereinbart, um das Risiko des Kreditgebers zu reduzieren.

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