Vorvalutierungszuschlag

Eine Grundschuld im Grundbuch stellt für Kreditinstitute in der Regel eine sehr gute Möglichkeit dar, einen Kredit zu besichern. Idealerweise findet die Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch gleichzeitig mit der Übergabe des Kaufbetrages an den Verkäufer statt. Doch dies ist normalerweise nicht so einfach. Einerseits natürlich, weil die tatsächliche Eintragung in das Grundbuch üblicherweise erst lange Zeit nach dem Antrag auf die Eintragung geschieht, da die Mühlen der Ämter hier oft sehr langsam mahlen. Auf der anderen Seite ist eine gleichzeitige Eintragung aber nicht möglich, weil der Verkäufer die Eintragung natürlich nicht vornehmen möchte, eher er nicht ganz sicher ist, dass der Verkäufer den Kaufbetrag auch wirklich erlegt. Daher ist es notwendig, dass der Käufer das Darlehen schon aufnimmt, bevor noch eine Eintragung in das Grundbuch erfolgt, um den Betrag erlegen zu können. Das Kreditinstitut zahlt die Kreditsumme somit vorzeitig aus. Es handelt sich um eine so genannte Vorvalutierung. Die Vorvalutierung entspricht nicht dem regulären Kreditverfahren und bedeutet für das Kreditinstitut somit einen höheren Aufwand. Nicht zu vergessen ist auch das höhere Risiko, da ja noch keine Eintragung in das Grundbuch erfolgt und die Bank somit noch nicht vollständig abgesichert ist. Als Entschädigung für Aufwand und Risiko verlangt das Kreditinstitut in diesem Fall einen so genannten Vorvalutierungszuschlag, der dem Kreditnehmer in Rechnung gestellt wird. Das Kreditinstitut wird aber vor der Auszahlung auch noch darauf bestehen, dass die Abwicklung des Kaufvertrages für das Grundstück über einen Treuhänder durchgeführt wird, der somit auch sicherstellen kann, dass die Eintragung wirklich erfolgt.