Verzugszinsen

Verzugszinsen sind spezielle Zinsen, die ein Gläubiger seinem Schuldner verrechnen kann, wenn der Schuldner mit den Zahlungen in Rückstand gerät. Denn sowohl bei einem klassischen Kredit, als auch bei Rechnungen, die ein Lieferant seinem Kunden ausgestellt hat, wird dem Schuldner jeweils eine bestimmte Frist gesetzt, innerhalb der er die jeweilige Schuld oder Teile davon an den Gläubiger entrichten muss. Während ihm bei einer Rechnung eine Zahlungsfrist eingeräumt wird, während der er den gesamten Betrag begleichen muss, handelt es sich bei einem Kredit meist um monatlich Raten, die jeweils am Monatsanfang, zur Monatsmitte oder auch am Monatsende fällig werden. Für den Zeitraum bis zum Fälligkeitstag erhält der Schuldner den jeweiligen, offenen Betrag üblicherweise zinsfrei. ??berschreitet er jedoch den jeweiligen Tag der Fälligkeit und bezahlt er den Betrag nicht, so entsteht dem Gläubiger dadurch natürlich ein entsprechender Schaden, da er das Geld schon erwartet hat und nun aber nicht damit arbeiten kann und es nicht selbst investieren kann. Um sich hierbei Entschädigung zu verschaffen, kann der Gläubiger anschließend Verzugszinsen verrechnen die jeweils für den Zeitraum ab der Fälligkeit berechnet werden. Wenn der Schuldner die Schuld jedoch noch bezahlt, bevor der Gläubiger ihn überhaupt mahnen konnte, wird der Gläubiger üblicherweise auf die Verzugszinsen verzichten. Die Höhe der Verzugszinsen, die der Gläubiger verrechnet, wird in der Regel in einem Kreditvertrag oder aber auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannt. Hier gibt es allerdings eine gesetzliche Maximalhöhe, die nicht überschritten werden darf. Die Verzugszinsen dienen dem jeweiligen Gläubiger insbesondere dazu, seine Kosten für die Wartezeit wieder hereinzuspielen.