Neben dem Arbeitgeberdarlehen gehört auch das Verwandtendarlehen zu den besonders günstigen Arten von Darlehen. Beim Verwandtendarlehen sind Verwandte, Eltern oder Bekannte als natürliche Personen die Kreditgeber. Diese Art der Darlehen ist meist zinsfrei. Werden jedoch Zinsen verrechnet, sind diese in der Regel sehr günstig. Da die Vertrauensbasis innerhalb des Verwandten- und Bekanntenkreises grundsätzlich sehr groß ist, wird bei Verwandtendarlehen in der Regel auf etwaige Sicherheiten verzichtet. Im Gegensatz zu einem Bankkredit ist die Gefahr der Zwangsvollstreckung im Falle von Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit relativ gering, wenn nicht sogar vollständig ausgeschaltet. Ein Verwandtendarlehen wird vor allem dann genutzt, wenn die gesamte Finanzierung zum Großteil durch Fremdfinanzierung erfolgt und nur ein kleiner Teil durch Eigenkapital gedeckt ist, das heißt, der Eigenkapitalanteil sehr gering ist. Die Auszahlung dieses Darlehens erfolgt in der Regel formlos. Auch wenn auf Sicherheiten verzichtet wird, ist es möglich, ein Verwandtendarlehen vertraglich festzulegen sowie auch eine potentielle Verzinsung schriftlich zu definieren. Zur Absicherung ist es auch möglich, das Verwandtendarlehen im Grundbuch eintragen zu lassen, was jedoch in der Praxis kaum der Fall ist. Eine Meldung an die SCHUFA erfolgt bei diesem Darlehen nicht. Die Finanzierung durch ein Verwandtendarlehen kann sowohl für private als auch für gewerbliche Zwecke dienen. Wird das Darlehen zum Bau eines Mietobjektes verwendet, so sollte eine schriftliche vertragliche Vereinbarung zwischen dem Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer getroffen werden. Der Grund dafür liegt darin, dass in diesem Fall, wenn das Objekt dann vermietet wird, die Zinsen für das Verwandtendarlehen steuerlich absetzbar sind, wenn neben der vertraglichen Vereinbarung auch ein Nachweis vorliegt, dass der Darlehensnehmer die Zinsen auch tatsächlich gezahlt hat und regelmäßig zahlt.
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