Verfallstag

Der Begriff des Verfallstages hat vor allem im Bereich der Börse große Bedeutung. Genauer gesagt im Terminmarkt. Denn beim Handel mit Optionen kann sich der Käufer einer Option durch diese gegen bestimmte Risiken absichern. Dabei geht es vor allem um Kursrisiken. Denn die Kurse für Wertpapiere, die an der Börse gehandelt werden, schwanken in der Regel sehr stark. Für die Inhaber der Wertpapiere ergibt sich dadurch natürlich ein gewisses Risiko, da sie die Wertpapiere eventuell zu einem bestimmten Zeitpunkt auch nicht mehr zum gewünschten Preis verkaufen können, die sie besitzen, da sich die Kurse schlecht entwickelt haben bzw. gesunken sind. Gerade bei Kontrakten für Waren und Güter ergibt sich dadurch ein hohes Risiko, da viele von ihnen innerhalb einer bestimmten Zeit verkauft werden müssen, da ansonsten eine Wertminderung eintritt. Mit Optionen können sich die Anleger jedoch gegen das Kursänderungsrisiko wirksam absichern. Denn dadurch wird ihnen die Möglichkeit geboten, sich einen fixen Kurs zusichern zu lassen, zu dem sie die Wertpapiere zumindest wieder verkaufen können. Der Optionsgeber verpflichtet sich hierbei zur Abnahme. Auch ein anderer Fall kann durch die Option abgesichert werden. Nämlich, wenn sich ein Käufer einen bestimmten Kaufpreis für Wertpapiere zusichern lassen möchte. In diesem Fall ist der Verkäufer verpflichtet, ihm die jeweiligen Wertpapiere zum in der Option vereinbarten Preis zu verkaufen. Die Option kann aber nur innerhalb eines bestimmten Zeitraumes genutzt werden. Nach dem Verfallstag hat der Inhaber der Option nämlich kein Recht mehr auf den jeweiligen Kurs. Auch im Kreditgeschäft gibt es einen Verfallstag, wenn sich der Kreditnehmer beispielsweise das Recht auf einen Zinssatz erkauft.