Der Finanzierungsbedarf verschiedener Kreditnehmer kann sehr unterschiedlich gestaltet sein. Denn vor allem Unternehmen und öffentliche Institutionen haben zumeist einen weitaus höheren Finanzierungsbedarf, als dies bei Privatpersonen der Fall ist. Bei solch hohen Finanzierungssummen kann es geschehen, dass eine Bank die dafür benötigten Mittel nicht alleine aufbringen kann oder aber auch das Risiko für den Kredit nicht ganz alleine auf sich nehmen möchte. Denn beim Verlust einer solch hohen Kreditsumme besteht für die Bank selbstverständlich ein weitaus höheres Risiko, dass die Bank selbst in Insolvenz gehen müsste, als beim Verlust einer kleineren Summe. Aus diesem Grund kommt es in solchen Fällen zu einer so genannten Verbundfinanzierung. Dabei nutzt die Bank nicht nur eigene Mittel, um die jeweilige Finanzierung aufbringen zu können, sondern auch die Mittel, die ihr von anderen Banken zur Verfügung gestellt werden. Bei der Verbundfinanzierung wird die erforderliche Finanzierungssumme, die aufgebracht werden muss, somit auf mehrere Kreditgeber aufgeteilt. Damit bietet die Verbundfinanzierung eine gute Möglichkeit zur Risikostreuung. Denn somit wird das Risiko, das bei der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners eintreten kann, nicht nur von einer einzigen Bank alleine getragen, sondern auf mehrere Banken aufgeteilt. Bei der Verbundfinanzierung übernimmt in der Regel eine Bank die Leitung über die Kreditabwicklung. Dies ist meist auch die Bank, bei der der Kreditnehmer den Antrag gestellt hat bzw. Kunde ist. Sie kümmert sich auch um die Erstellung und Vereinbarung entsprechender Verträge mit den anderen Banken, die an der Verbundfinanzierung teilnehmen, die notwendig sind, um die Rechte und Pflichten sowie die Konditionen der Banken untereinander abzuklären.
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