Unternehmensbeteiligung

Bei der Unternehmensbeteiligung oder auch Kapitalbeteiligung, wird man durch den Kauf von Anteilen an einer Firma Kapitaleigner und ist an der Firma beteiligt. Je nach Art des Unternehmens, an welchem man beteiligt ist, erhält man auch eine Bezeichnung. Zum Beispiel wird man Aktionär als Beteiligter an einer Aktiengesellschaft, wenn man Aktien einer Firma erwirbt. Bei Genossenschaften ist man ein Genosse, bei Gesellschaften ein Gesellschafter oder einfach ein Mitunternehmer. Die Voraussetzung, um an einem Unternehmen beteiligt zu sein, ist, dass man eine Mindestmenge an Aktien oder Anteilen erwerben muss und nicht bereits durch den Kauf einer Aktie zum Aktionär wird. Je nach dem, ob eine natürliche Person oder eine Kapitalgesellschaft Miteigentümer ist, wirkt sich die Beteiligung auch steuerlich aus. Natürliche Personen werden nach dem Halbeinkünfteverfahren behandelt, wenn die Gewinnausschüttungen ins Betriebsvermögen fließen. Kommen die Gewinne ins Privatvermögen, sind diese pauschal mit 25 Prozent zu versteuern. Gewinne und Ausschüttungsgewinne bei Kapitalgesellschaften sind für die Anteilseigner nach dem Körperschaftssteuergesetz steuerfrei. Der stille Gesellschafter ist eine besondere Form der Beteiligung an Gesellschaften. Er ist zwar beteiligt, aber von der Haftung gegenüber Gläubigern der Gesellschaft befreit. Der ?Stille Gesellschafter? wird vor allem bei kleineren Kapitalgesellschaften gerne beteiligt. Je nach Größe der Beteiligung am Nominalkapital des Unternehmens unterscheidet man die Minderheitsbeteiligung (bis 25 Prozent), die Sperrminderheitsbeteiligung (25 bis 50 Prozent), die Mehrheitsbeteiligung (50 bis 75 Prozent), die Dreiviertelmehrheitsbeteiligung (bis 95 Prozent) und die Eingliederungsbeteiligung (95 bis 100 Prozent). Obwohl die Beteiligung am Nominalkapital des Unternehmens erfolgt, sind die Preise hierfür meist viel höher, da auch stille Reserven für die Berechnung des Kaufpreises miteinbezogen werden.