Überführungskosten

Die Überführungskosten sind Aufwendungen, die für den Transport eines Fahrzeuges entstehen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein durch einen Unfall beschädigtes Fahrzeug in die Werkstatt gebracht werden muss oder auch beim Neukauf eines Fahrzeuges, wenn dieses vom Werk zum Händler gebracht wird. Aber der Transport zum Kunden ist bei den Überführungskosten nicht inkludiert. Wird dies vom Kunden gewünscht, sind die Kosten dafür separat zu bezahlen. Die Kosten setzen sich aus den Transportkosten sowie sämtlichen Auslieferungsvorbereitungen zusammen. Dazu gehört das Putzen und Polieren des Fahrzeuges, eine Inspektion für die Übergabe, das Nachfüllen von Betriebsflüssigkeiten wie Öl oder Wasser usw. Der Hersteller oder das Werk verrechnet dem Händler die Überführungskosten, welche von diesem wiederum an den Darlehensnehmer weitergegeben werden. Dies geschieht in der Regel so, dass der Händler keine Aufschläge verrechnet und dem Kunden dieselben Kosten verrechnet, die er bezahlt hat. Die Auslieferungsvorbereitungen werden auch eingeholt, wenn der Kunde das Fahrzeug direkt beim Werk abholt. Nur die Transportkosten entfallen. Die Überführungskosten müssen vom Kunden direkt an den Händler bezahlt werden. Je nachdem, wie es im Finanzierungsplan vorgesehen ist, können diese direkt in die Finanzierung einbezogen oder vom Darlehensnehmer separat an den Händler bezahlt werden. Beabsichtigt man, ein neues Fahrzeug zu leasen, so können die Überführungskosten bei der Amortisation berücksichtigt und einkalkuliert werden, oder aber der Kunde bezahlt sie direkt an den Händler. Das heißt, auch beim Leasing gehören die Überführungskosten nicht zu den normalen Fahrzeugkosten, sondern werden extra verrechnet. Grundsätzlich sind Händler dazu verpflichtet, die Überführungskosten im Endpreis des Fahrzeuges mit einzubeziehen.