Unter einem Treuhandkredit versteht man einen Kredit, der von einem bestimmten Auftraggeber, dem Treugeber über eine andere Bank an einen Kreditnehmer ausbezahlt wird. Das bedeutet, dass der Treugeber den Betrag nicht selbst an den Kreditnehmer auszahlt, sondern diesen an eine Bank weiterleitet, die diesen dann zur Auszahlung bringt und auch die Abwicklung des Kredites übernimmt. Der jeweilige Treugeber kann beispielsweise eine andere Bank sein oder in vielen Fällen auch der Staat bzw. staatliche Institutionen, die Kredite an Unternehmen oder Privatpersonen über andere Banken vergeben. Banken vergeben Kredite beispielsweise über andere Banken, wenn es sich um eine Auszahlung handelt, die an einen Kreditnehmer ins Ausland geht, wo die erst genannte Bank, die als Treugeber fungiert, allerdings keine Präsenzen hat. Wenn der Staat bzw. öffentliche Institutionen als Treugeber auftreten, so handelt es sich dabei zumeist um geförderte Kredite, die an entsprechende Personen vergeben werden sollen, die um eine Förderung angesucht haben. Die verwaltenden Aufgaben sowie die Abwicklung des Treuhandkredites übernimmt die jeweilige Bank, die beauftragt wurde und die auch die Auszahlung übernimmt. Für die Abwicklung des Kredites und die Verwaltung erhält die jeweilige Bank, die diese Aufgaben übernimmt, eine Gebühr. Jedoch trägt diese Bank in der Regel kein Risiko. Das Risiko für den Verlust trägt nämlich vollständig der Treugeber. Jedoch kann die Bank, die den Kredit abwickelt, gegen eine Provision auch zu einer gewissen Quote am Risiko beteiligt werden. Der Kunde weiß zwar in der Regel, dass es sich um einen Treuhandkredit handelt, für ihn gibt es in der Abwicklung aber kaum Unterschiede zu anderen Krediten.
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