Unter einem Treuhandkonto versteht man ein spezielles Konto, das nur dafür verwendet wird, um Treuhandvermögen darauf zu verwalten. Das bedeutet, dass der Inhaber des Kontos darauf nicht sein eigenes Guthaben verwaltet, sondern das Guthaben anderer Personen. Der Inhaber des Treuhandkontos darf das Guthaben auf dem Treuhandkonto, das oft auch als Anderkonto bezeichnet wird, nicht für seine eigenen Zwecke verwenden, sondern es nur für treuhänderische Verwendungszwecke verwalten und verwenden. Treuhandkonten werden üblicherweise von Notaren oder auch von Rechtsanwälten geführt, die als Treuhänder für ihre Kunden fungieren. Dabei geht es zumeist darum, dass ein Vertrag zwischen zwei Vertragspartnern abgeschlossen werden soll, bei denen beide eine Leistung an den jeweils anderen erbringen sollen, wobei aber für beide Vertragspartner auch ein hohes Verlustrisiko besteht, falls der andere Partner nicht liefert. Insbesondere beim Grundstückskauf werden die Dienste eines Treuhänders in Anspruch genommen. Denn hierbei muss der Käufer dem Verkäufer einen hohen Betrag überweisen, während der Verkäufer dem Käufer auf der anderen Seite die Rechte für das Eigentum am Grundstück übereignen muss. Beide wollen sichergehen, dass sie ihre jeweilige Leistung auch nicht verlieren können und der Vertragspartner seinen Teil des Vertrages auch wirklich erfüllt und seine Leistung somit erbringt. Daher überweist der Käufer den Kaufbetrag für das Grundstück nicht direkt auf das Konto des Verkäufers, sondern auf das Treuhandkonto. Nun kann der Verkäufer sichergehen, dass der Betrag eingezahlt wurde und er den Betrag vom Inhaber des Treuhandkontos auch erhalten wird, sobald er die Rechte am Eigentum an den Käufer übertragen hat, wodurch auch dieser seine Leistung erhält.
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