Tilgungsstreckung

Unter der Tilgungsstreckung versteht man eigentlich einen Aufschub der Tilgung für ein Darlehen bzw. die dadurch erforderliche Verlängerung der Laufzeit für das Darlehen. Denn für den Kreditnehmer ist es nicht immer einfach, seinen Verpflichtungen aus einem Kreditvertrag auch nachzukommen. Denn er muss natürlich auch in vielen Fällen anderen Forderungen nachkommen. Gerade beim Hausbau ergeben sich viele Kosten, die der Kreditnehmer zu tragen hat und durch die er der Zahlung der Kreditraten vor allem in der Anfangszeit der Laufzeit nur sehr schwer nachkommen kann. Um die Probleme zu vermeiden, die sich durch einen Zahlungsverzug ergeben würden, kann er um eine tilgungsfreie Zeit beim Kreditgeber ansuchen. Die Vereinbarung einer solchen, tilgungsfreien Zeit kann entweder gleich beim Abschluss des Vertrages vereinbart werden, wobei diese dann in der Regel gleich für die Anfangszeit der Laufzeit gilt, die tilgungsfreie Zeit kann aber auch erst später für einen Zeitraum mitten in der Laufzeit vereinbart werden, wobei der Kreditnehmer hierbei jedoch eher dem Goodwill des Kreditgebers ausgeliefert ist, bzw. auf diesen hoffen muss. Durch den Einbau einer tilgungsfreien Zeit in die Laufzeit verlängert sich selbstverständlich wiederum die Gesamtlaufzeit, weil in dieser Zeit schließlich keine Raten gezahlt werden und die Kreditsumme dadurch auch nicht reduziert werden kann. Die Vereinbarung einer Tilgungsstreckung ist daher immer auch mit höheren Kosten für den Kredit verbunden. Denn durch eine höhere Laufzeit ergeben sich auch höher Zinsen, da diese auch während der tilgungsfreien Zeit weiter laufen. Für den Kreditgeber kann dies natürlich auch ein gutes Argument sein, warum er dem Kreditnehmer eine Tilgungsstreckung gewähren sollte.