Gerade dann, wenn beim Kreditvertrag eine sehr lange Laufzeit für die Rückzahlung des Kredites vereinbart wurde, ist es für den Kreditnehmer in der Regel sehr schwer, vorauszusehen, ob er die vereinbarten Raten für die Tilgung der Darlehenssumme auch wirklich immer leisten können wird. Schließlich können verschiedene unvorhergesehene Fälle eintreten, die dazu führen, dass sich seine Einkommenssituation ändert und er dadurch nicht mehr in der Lage ist, die ordnungsgemäße Tilgung zu gewährleisten. Dies kann beispielsweise durch eine vorübergehende Arbeitslosigkeit eintreffen, aber natürlich auch durch eine Veränderung der Kostenstruktur des Kreditnehmers. Wenn er zum Beispiel unvorhergesehene, hohe Kosten dringend leisten muss, aber dies nicht tun kann, ohne die Rückzahlung des Kredites zu gefährden. Für Fälle wie diese kann mit dem Kreditnehmer eine Tilgungsaussetzung vereinbart werden. Die Tilgungsaussetzung kann entweder schon beim Abschluss des Kreditvertrages vereinbart werden oder aber auch erst beim Eintreffen eines konkreten Falles, wo die Tilgungsaussetzung benötigt wird. Durch die Tilgungsaussetzung kann der Kreditnehmer für einen vereinbarten Zeitraum die Zahlung der Raten an den Kreditgeber unterlassen. Wird die Tilgungsaussetzung bereits beim Abschluss des Kreditvertrages vereinbart, so wird üblicherweise ein fixer Zeitraum festgelegt, für die dem Kreditnehmer eine Tilgungsaussetzung gewährt werden kann. Diese ist von Bank zu Bank unterschiedlich und kann mehrere Monate oder sogar ein Jahr betragen. Wird die Tilgungsdauer erst beim Bedarf mit der Bank vereinbart, kann ein individueller Zeitraum gewählt werden, innerhalb dessen der Kreditnehmer glaubt, seine Zahlungssituation wieder in den Griff bekommen zu können. Natürlich werden die Raten, die hier nicht geleistet werden, später vom Kreditnehmer eingefordert.
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