Taxkosten

Die Taxkosten stellen die Kosten dar, die im Zuge eines Kreditvertrages von einem Kreditinstitut dem Kreditnehmer berechnet werden, um die Kosten abzudecken, die für die Schätzung einer Immobilie bzw. eines Grundstückes entstanden sind. Denn bei vielen Krediten soll ein Haus oder ein Grundstück als Sicherheit herangezogen werden. In der Regel stellt eine Immobilie sogar eine sehr gute Sicherheit für das Kreditinstitut dar, wodurch es auch möglich ist, eine hohe Summe aufzunehmen, wenn dem Kreditinstitut dafür eine Eintragung der Grundschuld im Grundbuch zugesichert wird. Dennoch muss das jeweilige Grundstück dafür geschätzt werden. Wenn nicht bekannt ist, welchen Wert die Immobilie besitzt, kann auch keine Kreditsumme für den Vertrag festgelegt werden. Aus diesem Grund muss, bevor die Kreditsumme benannt werden kann, die aufgenommen werden kann, ein Schätzgutachten erstellt werden. Dieses Schätzgutachten kann allerdings nicht von irgendeinem Mitarbeiter des Kreditinstitutes vorgenommen werden, sondern muss von einem ausgebildeten Spezialisten durchgeführt werden, der auf die Schätzung von Immobilien spezialisiert ist. Dabei berücksichtigt dieser alle Faktoren, die einen Einfluss auf die Bildung des Wertes der Immobilie haben. Dazu zählen sowohl die Lage der Immobilie, der Zustand eventueller Gebäude auf dem Grundstück, Einnahmen aus der Immobilie, aber auch bereits vorhandene Einträge im Grundbuch. Natürlich wird auch die aktuelle Marktlage zur Bestimmung des Verkehrswertes genutzt. Dieses Wert Gutachten wird auch als Taxe bezeichnet, wodurch sich auch die Bezeichnung der Taxkosten für die Schätzgebühren ergibt. Diese können zwischen 0,2 und 0,5%t der Darlehenssumme betragen oder werden auch als Pauschalbetrag vom Kreditgeber von der Auszahlungssumme abgezogen.