Sonderzahlung

Bei einem Kredit wird zwischen dem Kreditnehmer und dem Kreditgeber eine bestimmte Laufzeit vereinbart, innerhalb der der Kreditnehmer den ausgeliehenen Betrag inklusive Zinsen wieder an den Kreditgeber zurückzahlen muss. Dabei werden üblicherweise monatlich zu zahlende Raten vereinbart, die der Kreditnehmer leisten muss. Das bedeutet, dass er jeden Monat einen bestimmten Betrag an den Kreditgeber überweist, wodurch sich die gesamte Kreditsumme selbstverständlich verringert, die der Kreditgeber noch zahlen muss. Wenn der Kreditnehmer jedoch in der Zwischenzeit unvorhergesehen zu einem größeren Geldbetrag kommt, so wäre es für ihn selbstverständlich vorteilhaft, diesen Geldbetrag mit einem Schlag an den Kreditgeber zu überweisen, um einen Teil der Restschuld oder sogar die gesamte Summe bereits vor der Fälligkeit zurückzahlen zu können. Eine solche Zahlung nennt man auch Sonderzahlung. Dem Kreditnehmer muss üblicherweise aber bereits beim Kreditabschluss die Möglichkeit zur Sonderzahlung gewährt werden. Denn der Kreditgeber kann die Möglichkeit zur Sonderzahlung auch ausschließen, wenn er darauf bestehen möchte, dass der Zahlungsplan eingehalten werden soll. Hat er jedoch schon einmal eingewilligt, die Sonderzahlungen während der Laufzeit annehmen zu wollen, so kann dies auch später nicht mehr rückgängig gemacht werden. Einerseits bietet eine Sonderzahlung für den Gläubiger einen Vorteil, da er sein Geld früher als geplant wieder zurück erhält. Auf der anderen Seite ergibt sich aber auch ein Nachteil, da er dadurch einen Teil seiner Zinsen verliert. Wenn sich der Schuldner während der bisherigen Laufzeit als schlechter Zahler herausgestellt hat, bei dem womöglich ein hohes Risiko besteht, wird der Kreditgeber die Sonderzahlung in der Regel gerne annehmen. Wenn kein Risiko besteht, eher nicht.