Ein schwebendes Geschäf ist einfach gesagt ein Geschäft, zu dem ein Vertrag abgeschlossen wurde, welches jedoch noch nicht vollständig ausgeführt wurde. Beim schwebenden Geschäft wurde die Leistung beider Vertragspartner oder eines Vertragspartners noch nicht erfüllt. Der Beginn des schwebenden Geschäftes entsteht mit dem Abschluss des Vertrags zu diesem Geschäft. Erst, wenn beide Vertragspartner ihre Verpflichtungen erfüllt haben, gilt das Geschäft als abgeschlossen. Bei einem klassischen Vertrag erfolgt die Leistung und Gegenleistung der beiden Vertragspartner üblicherweise gleichzeitig. Doch dies ist üblicherweise nicht tatsächlich der Fall. In der Regel wird ein Vertrag über die zu erbringenden Leistungen abgeschlossen. Danach liefert der Lieferant seine Ware an den Kunden. Der Kunde, der die Ware erhalten hat, zahlt aber nicht immer gleich sofort, sondern innerhalb einer Frist oder sofern ein Ratenkredit vereinbart wurde, sogar innerhalb einer längeren Laufzeit. Damit das schwebende Geschäft abgeschlossen bzw. beendet werden kann, ist es notwendig, dass auch der Kunde seine Leistung in Form der Zahlung an den Lieferanten erbringt. Solange dies nicht geschehen ist, hat der Lieferant noch Anspruch auf die Zahlung. Durch das Entstehen des schwebenden Geschäfts, also der Erbringung einer Leistung, während eine entsprechende Gegenleistung noch erbracht werden muss, entsteht ein Verhältnis zwischen dem Lieferanten und dem Kunden, das dem eines Kreditnehmers und eines Kreditgebers gleicht. In vielen Fällen kann dieses auch ausdrücklich so vereinbart werden. Nämlich dann, wenn der Kunde tatsächlich einen Kredit vom Lieferanten für die Abzahlung des Rechnungsbetrages erhält und diesen innerhalb einer bestimmten Laufzeit abbezahlen kann, um damit seine Leistung zu erbringen.
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