Unter der Schuldübernahme versteht man die Situation, in der ein Schuldner einen zweiten Schuldner auftreibt, der die Schuld für den ersten Schuldner übernimmt. In diesem Fall ändern sich die Schuldverhältnisse, da der eigentliche Schuldner, der die Schuld ursprünglich aufgenommen hat, von dieser Schuld befreit wird, während ein anderer Schuldner wiederum mit dieser Schuld belastet wird. Für diese Veränderung der Schuldverhältnisse ist es jedoch notwendig, dass die Gläubiger der Schuldübernahme zustimmen. Denn ansonsten könnte es beispielsweise sein, dass der erste Schuldner, der in der Regel bereits zahlungsunfähig ist, zwar von der Schuld befreit wird, aber auf der anderen Seite wiederum nur ein neuer Schuldner nachrückt, der ebenfalls zahlungsunfähig ist und den Zahlungen nicht nachkommen kann. Daraus würde sich kein Vorteil für die Gläubiger ergeben, die ihre Forderungen selbstverständlich einfordern möchten. Die Gläubiger werden daher die Bonität des Schuldners, der die Schuld für den ursprünglichen Schuldner übernehmen soll, sehr genau überprüfen, um sichergehen zu können, dass das Risiko bei dem neuen Schuldner für sie auch nicht zu groß ist. Die Schuldübernahme wird in der Regel dann durchgeführt, wenn der ursprüngliche Schuldner bereits stark in Zahlungsrückstand geraten und somit zahlungsunfähig ist, wobei auch keine Aussicht auf eine Verbesserung der Situation eintritt. Häufig wurden hier auch keine Sicherheiten vereinbart, die verwertet werden könnten. Die Schuldübernahme kann aber beispielsweise auch erfolgen, wenn die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners sehr plötzlich eintritt. Etwa durch Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit. In diesem Fall erklärt sich eine andere Person dazu bereit, die Schuld für den Schuldner zu übernehmen, um diesem nicht noch mehr Kosten zu verursachen.
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