Bei der Vergabe von Krediten und Darlehen durch Kreditinstitute und Banken wird in der Regel ein ausführlicher Kreditvertrag zwischen dem Kreditgeber und dem Kreditnehmer ausgefüllt, der die wichtigen Konditionen und Bedingungen für das Kreditgeschäft festlegt. Der Kreditvertrag gilt unter anderem auch als Beweis dafür, dass die Schuld besteht und der Gläubiger Anspruch auf Rückzahlung der Schuld hat. Darlehen und Kredite können aber nicht nur von Kreditinstituten und Banken ausgegeben werden. Auch andere Institutionen oder Unternehmen wie beispielsweise Bausparkassen oder Versicherungsunternehmen, aber auch private Personen können als Kreditgeber auftreten. In der Regel wird hierbei jedoch kein Kreditvertrag aufgesetzt, wie es bei Kreditinstituten der Fall ist. Dennoch benötigt der Kreditgeber einen Beweis dafür, dass die Schuld besteht und dass der Kreditnehmer die Schuld beim Gläubiger zurück zu zahlen hat. Dafür wird ein so genannter Schuldschein ausgestellt. Der Schuldschein stellt das Gegenteil einer Quittung dar und dient als Beweis dafür, dass eine Schuld besteht. Ein solches Darlehen, welches nur mit einem Schuldschein besiegelt wird, bezeichnet man als Schuldscheindarlehen. Das Schuldscheindarlehen wird zu den jeweiligen Bedingungen vereinbart, welche die beiden Vertragspartner miteinander vereinbaren. Die genauen Konditionen können ebenfalls auf dem Schuldschein genannt werden, müssen es aber nicht. Wichtig ist natürlich, dass der Schuldner auf dem Schuldschein unterschreibt. Denn ohne die Unterschrift ist der Schuldschein ungültig und somit kann der Gläubiger nicht beweisen, dass die Schuld tatsächlich bestanden hat. Mit der Unterschrift jedoch hat der Schuldner keine Möglichkeit, die Schuld zu leugnen, da der Schuldschein einen eindeutigen Beweis dafür darstellt, der auch vor Gericht Geltung findet.
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