Eine Schuldanerkenntnis ist eine Erklärung, durch die ein Schuldner die Aussage abgibt, eine bestimmte Schuld anzuerkennen. Eine Schuldanerkenntnis hat somit in der Regel nachteilige Auswirkungen für die jeweilige Person, die die Schuldanerkenntnis erklärt. Denn durch die Schuldanerkenntnis geht der Erklärende auch eine gewisse Bindung ein, die jeweilige Schuld auch wieder zu tilgen. Denn die Schuldanerkenntnis gilt gleichzeitig auch als wesentlicher Bestandteil für das Vorhandensein des Anspruchs eines Gläubigers. Möchte der Schuldner die Schuldanerkenntnis anfechten, da er der Meinung ist, diese nicht oder nicht in der vom Gläubiger behaupteten Weise erklärt zu haben, so ist es notwendig, dass der Schuldner einen entsprechenden Gegenbeweis erbringt, durch den er wieder von seiner Bindung an die Schuld entbunden wird. Im Gegensatz zur herkömmlichen Schuldanerkenntnis gibt es auch die negative Schuldanerkenntnis, in der der jeweilige Schuldner die Schuld eben nicht eingesteht, sondern genau das Gegenteil erklärt. Die Schuldanerkenntnis kommt in der Regel zum Tragen, wenn gegen einen Schuldner bereits rechtliche Schritte eingeleitet wurden, aber beispielsweise keine schriftlichen Beweise vorliegen, die die Schuld der jeweiligen Person beweisen könnten. Dies liegt beispielsweise vor, wenn der Schuldner einen Kreditvertrag eingegangen sein soll, aber hierzu kein schriftlicher Kreditvertrag vereinbart wurde. So zum Beispiel bei einem Privatkredit, der dem Schuldner gewährt wurde, den dieser aber nicht zurück gezahlt hat. Um zu beweisen, dass die Schuld tatsächlich bestanden hat, wäre es demnach nötig, dass der Schuldner eine Schuldanerkenntnis erklärt und somit zugibt, dass die er die Schuld eingegangen ist und diese auch noch bis zum aktuellen Zeitpunkt besteht, womit der Anspruch des Gläubigers gerechtfertigt ist.
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