Die so genannte Schufa ist eine Gesellschaft, deren Hauptaufgabe darin besteht, die Schuldendaten von Personen aufzuzeichnen und Gläubigern zur Verfügung zu stellen. Die Schufa hält die finanziellen Daten eines bedeutend großen Teils der deutschen Bevölkerung bereit. Jedes Mal, wenn eine Person einen Kreditvertrag eingeht oder auf eine andere Art und Weise eine bestimmte Verbindlichkeit eingeht, ergeht eine Meldung an die Schufa, wo darüber ein entsprechender Eintrag erfolgt. Dadurch werden aller Schulden der jeweiligen Person aufgezeichnet. Banken und Kreditinstitute, bei der die jeweilige Person in der Folge einen Kreditantrag stellt, können die entsprechenden Einträge in der Schufa einsehen. Dieser Vorgang wird auch Schufa Prüfung genannt und erfolgt im Zuge der Bonitätsprüfung. Denn das Kreditinstitut will sich natürlich über die finanzielle Lage des Antragsstellers erkundigen und führt somit eine Überprüfung der Schufa durch. Der Kreditgeber will sichergehen, dass der Kreditnehmer nicht schon zu viele Einträge hat und sich daher einen neuen Kredit nicht mehr leisten kann, da er noch alte Kredite bezahlen muss. Wird ein Kredit vom Kreditnehmer zurückgezahlt und ist somit hinfällig, sollte vom Kreditgeber auch eine Austragung aus der Schufa für den betreffenden Kredit gemacht werden. Auf Wunsch des Kreditnehmers ist er dazu sogar verpflichtet. Dies erfolgt in vielen Fällen nicht, wodurch es sein kann, dass der jeweilige Eintrag noch bestehen bleibt und in der Zukunft dazu führen kann, dass dem Kreditnehmer ein weiterer Kredit verwehrt wird, weil ein Eintrag in der Schufa besteht, dem eigentlich aber keine entsprechende Verbindlichkeit gegenübersteht. Üblicherweise muss der Kreditnehmer hier selbst tätig werden und die Kreditgeber um eine Austragung bitten.
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