Bei einigen Finanzierungsformen wie etwa bei der Ballonfinanzierung kommt es am Ende der Laufzeit zu einer Schlussrate, die der Kreditnehmer zu diesem Zeitpunkt zahlen muss. Hierbei handelt es sich meist um Finanzierungen für Konsumgüter. Insbesondere um Finanzierungen für Fahrzeuge. Die Vereinbarung einer Schussrate bringt den Vorteil für den Kreditnehmer mit sich, dass dieser während der Laufzeit nicht so stark durch die Raten belastet wird, da sich ein großer Teil der gesamten Finanzierungssumme auf die Schlussrate aufteilt. Oft wird am Anfang der Laufzeit auch eine größere Anfangsrate vereinbart, die gleich zu Beginn der Laufzeit fällig wird. Die Schlussrate macht aber üblicherweise noch den größten Teil der Finanzierung aus oder zumindest einen sehr großen Teil. Für den Kreditnehmer bedeutet dies einen großen Aufwand, wenn er die Schlussrate bezahlen möchte. Wenn er das jeweilige Konsumgut, das dem Kreditvertrag zugrunde liegt aber am Ende der Laufzeit in sein Eigentum übernehmen möchte, so ist es notwendig, dass der Kreditnehmer auch die Schlussrate aufbringen kann. Hat er die notwendigen Mittel dafür nicht zur Verfügung, muss dies aber noch nicht zwangsläufig bedeuten, dass er die jeweilige Sache nicht in das Eigentum übernehmen kann. Denn er kann beispielsweise auch eine so genannte Schlussratenfinanzierung mit dem Kreditnehmer ausmachen. Dabei handelt es sich um einen Kredit, der wiederum für die Finanzierung der Schlussrate gewährt wird. Der Kreditnehmer kann die Schlussrate somit in monatlichen Raten innerhalb einer Laufzeit nach dem Ende der Laufzeit für die Ballonfinanzierung abbezahlen. Die Schlussfinanzierung muss nicht beim selben Kreditgeber abgeschlossen werden, sondern kann etwa auch bei einem anderen Kreditgeber in Anspruch genommen werden.
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