Schätzgebühren

Gerade bei größeren Darlehen möchten sich Kreditinstitute durch entsprechende Sicherheiten gegen das Verlustrisiko absichern. Die Sicherheiten können im Fall, dass der Schuldner nicht zahlen können sollte, vom Kreditgeber beschlagnahmt werden, um sie zu veräußern oder auf andere Weise zu verwerten und in diesem Weg einen Ausgleich für die offenen Forderungen zu erhalten. Dabei ist es natürlich wichtig, dass die Sicherheiten, die beliehen werden, auch dem Wert der Kreditsumme entsprechen.Wenn die Sicherheiten weniger wert sind als die Kreditsumme ausmacht, so kann der Kredit auch durch die Veräußerung der jeweiligen Sicherheiten nicht bedient werden. Damit dies nicht geschieht, werden vom Kreditgeber nur Sicherheiten angenommen, deren Wert zumindest den Gegenwert der Kreditsumme darstellt. In der Regel müssen die Sicherheiten sogar einen noch höheren Wert aufweisen, damit das Kreditinstitut die Sicherheiten akzeptiert. Um den Wert aber überhaupt feststellen zu können, ist es notwendig, eine Schätzung für die jeweiligen Sachgüter durchzuführen. Die Schätzung wird vor allem bei größeren Sicherheiten wie Immobilien und Grundstücken von speziell ausgebildeten Gutachtern vorgenommen, um eine möglichst genaue Aussage über den Wert der Sicherheiten treffen zu können. Bei kleineren Sicherheiten von geringerem Wert übernehmen die Schätzung üblicherweise auch bestimmte Mitarbeiter des Kreditinstitutes, die dabei den ursprünglichen Kaufpreis und eventuelle Wertminderungsgründe heranziehen, um den Wert berechnen zu können. Durch die Schätzung der Sicherheiten entsteht der Bank selbstverständlich ein Aufwand. Dieser Aufwand wird durch die Schätzgebühren an den Kreditnehmer weitergegebne. Die Schätzgebühren liegen üblicherweise zwischen 0,2 und 0,5% der Darlehenssumme oder werden dem Kreditnehmer oft auch als Pauschalbetrag in Rechnung gestellt.