Unternehmen bilden Rückstellungen aus ihren Gewinnen, um damit für Verbindlichkeiten vorsorgen zu können, die erst in der Zukunft eintreten bzw. in der Zukunft zu bezahlen sind. Zudem handelt es sich dabei um Rückstellungen für Verbindlichkeiten, deren Höhe und Verwendungszweck noch nicht näher bestimmbar ist. Unternehmen sind dazu verpflichtet, Rückstellungen zu erstellen, um auf diese Weise dem Gläubigerschutz Rechnung zu tragen. Denn schließlich stellen die Rückstellungen eine gewisse Reserve der Unternehmen dar. So verfügt das Unternehmen auch im Fall eines Zahlungsengpasses immer noch über finanzielle Sicherheiten, um etwa Kreditraten und andere laufende Kosten weiterhin leisten und abdecken zu können. Die Rückstellungen sind daher auch ein wichtiger Punkt, der im Zuge des Kreditgespräches für Unternehmenskredite besprochen wird. Denn die Bank, die einen Kredit an das jeweilige Unternehmen vergeben soll, will natürlich sichergehen, dass das Unternehmen, das den Kredit in Anspruch nimmt, auch in der Lage ist, den Verpflichtungen aus dem Kredit tatsächlich Folge leisten zu können. Wenn das Unternehmen somit ein hohes Ausmaß an Rückstellungen vorweisen kann, so erhöht diese Tatsache natürlich die Bonität des Unternehmens und verbessert damit die Aussichten auf die Gewährung eines Kredites. Falls sich die wirtschaftliche Situation des Unternehmens während der Laufzeit unvorhergesehen verschlechtern sollte, so bleiben immer noch die Rückstellungen, auf die zurückgegriffen werden kann, um die Kreditzahlungen zu leisten. Das Kreditinstitut kann sich auf diese Weise bis zu einem gewissen Grad absichern. Ein Unternehmen, welches über keine Reserven in Form von Rückstellungen verfügt und auch ansonsten keine anderen Sicherheiten vorweisen kann, wird es schwerer haben, einen Kredit gewährt zu bekommen.
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