Rücklastschrift

Die so genannte Rücklastschrift ist in Bezug auf Girokonten von Bedeutung. Denn Girokonten können auch im so genannten Lastschriftverfahren belastet werden. Dabei gibt der Inhaber eines Girokontos einem anderen das Recht Zahlungen von dem Konto bei der jeweiligen Bank einzufordern. Diese Zahlungen schlagen sich als Lastschrift auf dem Konto des Inhabers wieder. Verfügt das Konto nicht über die ausreichende Deckung, kann auch keine Lastschrift zugunsten des Auftraggebers der Lastschrift erfolgen. In diesem Fall erfolgt durch die Bank eine so genannte Rücklastschrift. Das bedeutet, dass der jeweilige Lastschriftbetrag zwar kurzzeitig auf das Konto des Begünstigten gebucht wird, aber von dort gleich wieder zurück gebucht wird auf das Konto desjenigen, der die Zahlung leisten sollte. Die Rücklastschrift wird von der Bank üblicherweise automatisch durchgeführt. Der jeweilige Gläubiger, der die Lastschrift eingereicht, aber nicht erhalten hat, muss dafür eine bestimmte Gebühr zahlen, die ihm das Bankinstitut verrechnet, während die Rücklastschrift für den Inhaber des Girokontos, welches ungedeckt ist, kostenlos bleibt. Die Rücklastschrift schützt in erster Linie das Kreditinstitut davor, dass der Kontorahmen des Girokonto Inhabers zu weit überzogen wird, die Bank das Geld aber eventuell nicht mehr zurück erhält. Andererseits schützt die Rücklastschrift auch den Kontoinhaber vor höheren Kosten durch eine weitere Überziehung des Kontorahmens, welche in Form von Zinsen zu tragen kommen können. Allerdings wird er sich nicht vor der Zahlung als solches schützen können, da der jeweilige Gläubiger, der die Zahlung erhalten hätte sollen, diese dennoch vom Schuldner einfordern wird. Allerdings kann er hier die Gebühr für die Rücklastgutschrift nicht aufschlagen.