Restwertvertrag

Der Restwertvertrag ist ein Vertrag, der üblicherweise im Rahmen eines Leasingvertrages zwischen dem Leasingnehmer und dem Leasinggeber für Leasing Fahrzeuge abgeschlossen wird. Im Leasingvertrag wird üblicherweise ein Restwert vereinbart, den der Leasingnehmer am Ende der Laufzeit zu zahlen hat, wenn er dieses in sein Eigentum übernehmen möchte. Will er dies nicht tun, kann er das Fahrzeug in der Regel an den Leasinggeber zurückgeben. Durch den Restwertvertrag möchte sich der Leasinggeber in dieser Hinsicht absichern. Denn immerhin könnte es sein, dass das Fahrzeug gar nicht mehr den Wert erreicht, der bei Vertragsabschluss als voraussichtlicher Restwert angegeben wurde. In diesem Fall würde der Leasingnehmer draufzahlen, wenn er das Fahrzeug zurück nimmt, da er das Fahrzeug nicht mehr um den Restwert verkaufen kann, der einst ermittelt wurde. Die Wertminderung kann etwa durch Abnützung geschehen. Im Restwertvertrag wird vereinbart, dass das Fahrzeug am Ende der Laufzeit von einer unabhängigen Stelle auf dessen Zustand und Wert geprüft wird. Hierbei erfolgt eine Schätzung des Wertes. Besonders die bereits gefahrenen Kilometer auf dem Tachometer sind hierbei von großer Bedeutung und werden mit einberechnet. Je nachdem, ob der tatsächliche Wert des Fahrzeuges über oder unter dem Restwert liegt, erhält der Leasingnehmer eine Vergütung oder muss noch eine Zuzahlung leisten. Sollte das Fahrzeug nicht mehr dem Restwert entsprechend, sondern sollte der tatsächliche Verkehrswert darunter liegen und auch schon mehr Kilometer als vereinbart mit dem Fahrzeug gefahren worden sein, wird diese Differenz dem Leasingnehmer in Rechnung gestellt. Weist das Auto noch einen höheren Wert als den Restwert auf, erhält er eine Rückzahlung.