Restschuld

Bei einem Kreditvertrag wird in der Regel vereinbart, dass der Kreditnehmer während der Laufzeit die Kreditsumme sukzessive zurückzahlt. In der Regel werden hier monatliche Raten vereinbart, die die Tilgung des Kapitals, aber auch der Zinsen beinhalten. Bei endfälligen Krediten enthalten die Raten nur die Zinsen, da das Kapital am Schluss zurückgezahlt wird. Dennoch wird auch hier ein Teil der Gesamtsumme schon während der Laufzeit zurückgezahlt. Dadurch kommt es dazu, dass sich die noch offene Kreditsumme, die der Kreditnehmer noch an den Kreditgeber bezahlen muss, mit fortschreitender Dauer der Laufzeit stets verringert. Dieser offene Restbetrag wird auch Restschuld genannt. Die Restschuld kann für jeden Zeitpunkt während der Laufzeit errechnet werden. Die Höhe der Restschuld ist vor allem dann interessant, wenn der Kreditnehmer zum Beispiel überlegt, den Kredit auszubezahlen und die Restschuld mit einem Einmalerlag zu begleichen. Dies kann er etwa in Erwägung ziehen, da er den dafür notwendigen Geldbetrag bereits in Form von Eigenmitteln zur Verfügung oder aber einen günstigeren Kredit gefunden hat, mit dem er den alten Kredit ablösen möchte. Dazu benötigt er die Höhe der Restschuld, die ihm üblicherweise in zumindest jährlichen Aufstellungen von der Bank übermittelt wird, aber auch jederzeit genau errechnet werden kann. Die Höhe der Restschuld ist aber auch ausschlaggebend, wenn der Schuldner zahlungsunfähig sein sollte. Dann muss nämlich ermittelt werden wie viel Geld er dem Kreditnehmer noch schuldet, um eventuell auch Pfändungen durchführen zu können, bei denen der jeweilige Betrag mindestens erzielt werden sollte, was aber nicht immer möglich ist. Auch bei Gericht muss der Gläubiger die Höhe der Restschuld angeben können.