Der Rembourskredit ist ein spezieller Kredit, der vor allem im Außenhandel von Bedeutung ist. Denn bei dieser Kreditart geht es vor allem darum, den Käufer und Verkäufer vor ihren Risiken abzusichern. Gerade im Außenhandel kennen sich die beiden Vertragspartner in der Regel noch nicht sehr gut, außer, es besteht schon eine langjährige Geschäftsbeziehung. Und selbst in diesem Fall wird der Rembourskredit sehr oft noch als Usance vereinbart. Der Rembourskredit steht dabei im Mittelpunkt eines Zug-um-Zug-Geschäftes. Dabei akzeptiert ein Kreditinstitut den Wechsel des Verkäufers. Durch das Akzept der Bank kann er sichergehen, dass er die Bezahlung seiner Ware auch erhält, da die Bank in diesem Fall dafür die Haftung übernimmt. Daher kann er seine Ware an den Importeur versenden, der diese bestellt hat. Mit der Übergabe der Versanddokumente an die Bank kann die Zahlung an den Exporteur üblicherweise ausgefolgt werden, da er seinen Teil des Vertrages erfüllt hat bzw. ist auf dem Wechsel auch ein bestimmter Verfalltag genannt, an dem der Wechsel fällig wird und der jeweilige Betrag damit zur Auszahlung gebracht werden muss. Die Remboursbank, die das Akzept für den Wechsel erteilt, gibt dem Importeur auf diese Weise automatische einen Kredit, da sie von diesem noch keine Zahlung erhalten hat. Selbstverständlich wird sie den Betrag aber in jedem Fall vom Importeur bzw. von seiner Bank einfordern. Für den Exporteur ergibt sich jedenfalls ein geringes Risiko, da er auf das Akzept der Bank vertrauen kann und in jedem Fall seinen Auszahlungsbetrag von der Bank erhält, auf den er Anspruch hat.
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