Bei einem Ratenkredit wird vereinbart, dass der Kreditnehmer eine bestimmte Anzahl von Raten während der Laufzeit an den Kreditnehmer in einer bestimmten Höhe bezahlt. In der Regel werden hierbei monatlich zu zahlende Raten vereinbart, die zumeist jeweils am Ersten des Monats oder aber auch zur Mitte des Monats fällig werden. Der genaue Fälligkeitszeitpunkt wird beim Abschluss des Kreditvertrages vereinbart. Natürlich muss sich der Kreditnehmer auch an die Einhaltung der Zahlungen zu den jeweiligen Zeitpunkten der Fälligkeit halten, da es ansonsten zu einem Ratenrückstand kommt. Der Kreditnehmer wird in der Regel darüber hinweg sehen, wenn der Kreditnehmer die Raten nur wenige Tage nach der Fälligkeit zur Einzahlung bringt, wird dieser Zeitraum allerdings überschritten, geht dies meist mit Kosten für den Kreditnehmer einher. Denn der Kreditgeber besteht natürlich auf die Einhaltung der Zahlungen, da dies natürlich auch zu den vertraglichen Pflichten des Kreditnehmers gehört. Bringt der Kreditnehmer die Zahlungen nicht zur Einzahlung, droht dem Kreditgeber ein Verlust seines eingesetzten Kapitals. Bei Ratenrückstand erfolgt üblicherweise zuerst eine Mahnung an den Kreditnehmer, in der dieser auf den Zahlungsrückstand aufmerksam gemacht wird. Hier können auch schon Mahngebühren und Verzugszinsen verrechnet werden. Hält der Ratenrückstand an, folgen weitere Mahnungen, die noch höhere Kosten verursachen. Spätestens, wenn der Kreditnehmer bereits mit zwei aufeinander folgenden Mahnungen im Rückstand ist, entschließt sich der Kreditgeber dazu, weitere, drastischere Schritte zu ergreifen. Hier kann es etwa zu einer Übergabe der Forderungen an einen Inkassodienst oder gleich an einen Rechtsanwalt kommen. Zuletzt kommt es schließlich zu einer Klage gegen den Schuldner, um die Forderung einzutreiben.
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