Die Rangbescheinigung fällt unter die Arten von Urkunden, die von Notaren ausgestellt werden und ist insbesondere bei der Vergabe von Immobilienkrediten von Bedeutung. Denn durch die Rangbescheinigung bestätigt ein Notar der jeweiligen Bank, die ein Darlehen an den Käufer einer Immobilie auszahlen soll, dass kein Grund besteht, weswegen die rangrichtige Eintragung der Grundschuld im Sinne der Bank nicht im Grundbuch eingetragen werden sollte. Der Notar gibt mit dieser urkundlichen Bestätigung somit bekannt, dass die Bank in jedem Fall die für den Kredit benötigte Eintragung im Grundbuch erhalten wird und somit Anspruch auf die Verwertung des Grundstücks hat, falls der Schuldner während der Laufzeit zahlungsunfähig werden sollte. Die Rangbescheinigung ist für die Bank das letzte Dokument, das sie noch benötigt, bevor sie den Kreditbetrag an den Kreditnehmer auszahlen kann. Denn damit muss die tatsächliche Eintragung der Grundschuld im Grundbuch gar nicht mehr abgewartet werden, da die Rangbescheinigung als Bestätigung genügt, dass dies noch erfolgen wird. Der Kreditnehmer kann die Auszahlung somit bereits in Empfang nehmen, bevor die Eintragung im Grundbuch noch erfolgt ist. Dies bringt natürlich einige Vorteile mit sich. Denn gerade bei Immobilienkäufen stellt die Bezahlung des Preises für die jeweilige Immobilie oft ein grundlegendes Problem dar. Denn der Käufer kann über den Kreditbetrag zur Zahlung des Kaufpreises noch nicht verfügen, solange er keine Eintragung im Grundbuch vorweisen kann. Die Bank will dem Käufer die Summe allerdings noch nicht auszahlen, solange dieser keine Eintragung im Grundbuch vorweisen kann. Durch die Vorlage der Rangbescheinigung bei der Bank kann dieses Problem jedoch umgangen werden.
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