Prozessbürgschaft

Eine so genannte Prozessbürgschaft wird üblicherweise von Banken für ihre Unternehmenskunden übernommen. Die Prozessbürgschaft wird, wie der Name bereits verrät, erst während eines Prozesses gegen den jeweiligen Schuldner in Anspruch genommen bzw. geltend. Denn bei der Prozessbürgschaft übernimmt der Prozessbürge eine Haftung für Forderungen, die vom Gericht bereits anerkannt wurden und vollstreckbar sind, aber die noch nicht rechtskräftig sind. Durch diese Prozessbürgschaft für die genannten Forderungen ist es in vielen Fällen möglich, das Vollstreckungsurteil hinauszuzögern und den Prozess in weiteren Instanzen weiter zu führen. Dort wird in der Hoffnung des Schuldners und der Bürgen ein besseres Verhandlungsergebnis erzielt. Dadurch soll ein Vollstreckungsurteil, dass die Existenz des Unternehmers und dessen Geschäftsfähigkeit schwer gefährden könnte, verhindert werden. Denn durch eine Vollstreckung wäre nicht nur der Unternehmer selbst gefährdet, sondern selbstverständlich auch die Geschäfte, die die Bank mit diesem abwickelt. Damit eine Bank eine Prozessbürgschaft für einen ihrer Kunden abwickelt, muss sie natürlich auch von seiner Bonität sehr überzeugt sein. Ansonsten würde sie dieses Risiko mit Sicherheit nicht eingehen. Überdies hinaus ist es wichtig, dass die Bank natürlich auch davon überzeugt ist, dass die Übernahme der Prozessbürgschaft sinnvoll ist und zu dem gewünschten Prozessergebnis führen kann. Durch den Prozess kann die Bank mitunter bewirken, dass sich der Kunde viel Geld erspart, da kein Vollstreckungsurteil gefällt wird. Damit kann er in der Regel auch den Großteil seines Vermögens behalten, der wiederum zu einem großen Teil als Guthaben bei der Bank, die die Prozessbürgschaft übernommen hat, vertreten ist. Somit hat auch die Bank etwas davon.