Unter der Prolongation versteht man eine Verlängerung eines bestimmten Vertrages oder einer Vereinbarung. Im Kreditwesen tritt die Prolongation üblicherweise bei der Verlängerung verschiedener Vertragsbedingungen bei einem Kreditvertrag auf. Insbesondere betrifft dies die Zinsbindung bei einem Kreditvertrag. Denn der Kreditnehmer hat manchmal die Möglichkeit, eine Zinsbindung mit dem Kreditgeber zu vereinbaren. Auf diese Weise kann er sich vor steigenden Zinsen bewahren. Denn durch die Zinsbindung, die mit dem Kreditgeber vereinbart wird, bleibt die Höhe des Zinssatzes, der für die Berechnung der Zinsen herangezogen wird für die Dauer der Zinsbindungsfrist gleich und steigt auch nicht an, wenn die allgemeinen Zinsen ansteigen, sondern bleibt auf einem bestimmten Wert. Die Zinsbindungsfrist wird üblicherweise aber nicht für die gesamte Kreditlaufzeit gewährt, sondern in der Regel nur für die Anfangszeit. Ist diese Zeit vorüber bzw. naht der Endzeitpunkt der Zinsbindungsfrist bald, so kann der Kreditnehmer erneut mit der Bank in Verhandlungen treten, um eine Prolongation mit der Bank zu bewirken. Die Prolongation bedeutet somit eine Verlängerung der Zinsbindungsfrist. Die Bank wird sich hierbei sowohl das Rückzahlungsverhalten des Kreditnehmers ansehen, als auch die Entwicklung der allgemeinen Zinssätze bzw. einer bestimmten Bezugsgröße. Sofern die Kriterien als gut empfunden werden, steht einer Prolongation üblicherweise nichts im Wege. Die Verlängerung der Zinsbindungsfrist muss aber nicht immer zum selben Zinssatz erfolgen. Sind die allgemeinen Zinsen sehr stark angestiegen oder ist sich die Bank der Zahlungsfähigkeit des Schuldners nicht ganz sicher, so wird sie eventuell auch nur einen wenig höheren Zinssatz für eine verlängerte Zinsbindungsfrist gewähren und diesen Zinssatz dem Kunden vorschlagen.
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