Pfandobjekt

Ein Pfandobjekt ist eine Sache, die als Sicherheit für einen Kredit herangezogen werden kann. Hier gibt es viele unterschiedliche Möglichkeiten und Varianten, wie ein solches Pfandobjekt aussehen kann. Verschiedene Wertgegenstände und Vermögenswerte können dabei als Pfandobjekt genutzt werden. Lediglich die beiden Vertragspartner des Kreditvertrages müssen sich über die Art des Pfandobjektes einig werden. In der Regel gibt natürlich der Kreditgeber vor, welche Arten von Pfandobjekten er als Besicherung eines Kredites akzeptiert und welche nicht. Dabei muss der Wert des jeweiligen Pfandobjektes aber selbstverständlich zumindest auch der Höhe des Kredites gleichkommen. In vielen Fällen übersteigt der geschätzte Wert jedoch auch den Wert der Kreditsumme. Denn auf diese Weise kann ein Puffer geschaffen werden, falls das Pfandobjekt im Ernstfall nicht zum Verkehrswert verkauft werden kann, sondern aufgrund der schlechten Nachfrage für das jeweilige Pfandobjekt unter Wert verkauft werden muss. Der Kreditgeber möchte aus dem Erlös des Zwangsverkaufes jedoch die offenen Forderungen an den Kreditnehmer decken können. Wenn das Pfandobjekt allerdings unter Wert verkauft werden muss, kann er dies womöglich nicht, da die Summe zu gering ist. Daher wird ein geringerer Wert angesetzt. Pfandobjekte, die bewegliche Sachen darstellen, werden zumeist in den Besitz des Kreditgebers übergeben, bis die Laufzeit des Kreditvertrages zu Ende ist bzw. der Kredit ordnungsgemäß zurückgezahlt wurde. Dadurch kann der Kreditnehmer bei Kreditausfall jederzeit auf die Sachen zugreifen und sie veräußern. Bei unbeweglichen Sachen, also Immobilien und Grundstücken, erfolgt eine Eintragung im Grundbuch, wodurch die Rechte des Kreditgebers am Grundstück amtlich festgelegt und gesichert werden und der Kreditnehmer das Grundstück nicht einfach verkaufen kann.