Pfandliegenschaft

Eine Pfandliegenschaft kommt in der Regel bei Baufinanzierungen bzw. auch bei Immobilienkäufen zur Anwendung. Hierbei möchte sich der Kreditgeber hinsichtlich des Verlustrisikos so gut wie möglich absichern. Denn eine Baufinanzierung bedeutet in der Regel die Auszahlung einer vergleichsweise hohen Summe. Bei der Pfandliegenschaft wird die jeweilige Liegenschaft, die gekauft bzw. auch bebaut werden soll, als Pfand genommen. Sie dient demnach als Sicherheit. Dabei kann sowohl der Grundwert des Grundstückes an sich als auch der Gebäudewert der darauf befindlichen Gebäude herangezogen werden, um den Beleihungswert zu ermitteln. Kreditinstitute vergeben üblicherweise keine Kredite zum tatsächlichen Verkehrswert einer Immobilie. Denn das Risiko, dass dieser Wert bei einem möglichen Verkauf in der Zukunft nicht erreicht wird, um die Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers auszugleichen, ist für das Kreditinstitut zu hoch. Schließlich könnte die Marktlage zum zukünftigen Verkaufszeitpunkt nicht optimal sein und die Immobilie muss zu einem geringeren Wert verkauft werden. In diesem Fall könnte möglicherweise aber auch die offene Forderung nicht ganz durch den Verkaufserlös beglichen werden, wenn der Kreditbetrag in derselben Höhe wie der Verkehrswert zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme vereinbart wurde. Durch einen niedriger angesetzten Beleihungswert, der auch der Höhe der maximal möglichen Kreditsumme entspricht, erhält der Kreditgeber allerdings einen gewissen Spielraum für den Fall, dass die Pfandliegenschaft nicht zum maximalen Wert verkauft werden können sollte. Das Kreditinstitut lässt sich die Pfandliegenschaft bei der Aufnahme des Kredites bzw. beim Abschluss des Kreditvertrages natürlich vertraglich zusichern, wobei auch eine entsprechende Eintragung im Grundbuch erfolgen muss. Denn auf diese Weise kann der Anspruch auch bei Gericht leicht durchgesetzt werden.