Die Beleihung unterschiedlicher Sachgüter, die als Sicherheiten für einen Kredit dienen sollen, kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen. In der Regel findet eine entsprechende Eintragung über den Anspruch des Kreditgebers an der jeweiligen Sache lediglich auf dem Papier statt. So also entweder im Kreditvertrag oder bei Immobilien auch im Grundbuch. Bei einer Eintragung im Grundbuch kann sich der Kreditgeber relativ gut absichern, da der Kreditnehmer es hierbei schwer haben wird, das Grundstück ohne das Wissen des Gläubigers zu veräußern. Andere Wertgegenstände jedoch, die leichter veräußert werden können, stellen daher aber vergleichsweise schlechte Sicherheiten dar, da der Kreditnehmer diese vor Bekanntwerden seiner Zahlungsunfähigkeit noch rasch verkaufen könnte und die dabei erzielten Erlöse verschleiern könnte. Um dem zu entgehen, lässt sich der Kreditgeber das Pfand beim Abschluss des Vertrages üblicherweise vom Kreditnehmer übergeben. Dabei handelt es sich um einen so genannten Pfandbesitz, da sich das Pfand im Besitz des Kreditgebers befindet. Auf diese Weise ist es für den Kreditgeber relativ einfach, die entsprechenden Wertsachen, die ihm als Pfand übergeben wurden, zu veräußern oder anderweitig zu verwerten, sofern der Kreditnehmer der Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen können sollte. Der Pfandbesitz stellt auch ein gewisses Druckmittel dar, da der Kreditgeber die übergebenen Wertsachen in der Regel gerne zurückhaben möchte und daher die Kreditrückzahlung vollständig erfüllen wird. Für ihn geben sich dadurch aber auch günstigere Zinsen. Jedoch bieten nicht viele Kreditgeber die Möglichkeit des Pfandbesitzes als Sicherheit an, da die jeweiligen Wertsachen auch verwahrt und verwaltet werden müssen, was Kosten mit sich bringt und Lagerkapazitäten erfordert.
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