Eine Patronatserklärung ist eine Zusicherung durch ein Patronat, in der Regel ein Unternehmen, aber auch Körperschaften des öffentlichen Rechts, einen Gläubiger davon überzeugen wollen, einem dem Patron angegliederten Unternehmen bzw. einer Institution einen Kredit zu gewähren und somit die Bonitätszweifel des Kreditgebers zu beseitigen. Häufig handelt es sich hierbei um Mutterkonzerne, die für ihre Tochtergesellschaften eine solche Patronatserklärung absichern. Dabei handelt es sich üblicherweise aber nicht um eine Haftung, die übernommen wird. das Mutterunternehmen gibt dem Kreditgeber lediglich zur Kenntnis, dass es dafür Sorge tragen wird, dass die Tochtergesellschaften die Kreditverpflichtungen während der Laufzeit erfüllen kann. Darunter fallen vor allem Bereiche der Geschäftsführung und der Leitung des Tochterunternehmens, welches schließlich vom Mutterunternehmen abhängig ist. Man unterscheidet generell in eine harte und eine weiche Patronatserklärung. Während das Mutterunternehmen bei der weichen Patronatserklärung lediglich eine Erklärung des guten Willens anzeigt, welche aber unverbindlich zu verstehen ist, wobei vor allem die Einhaltung der Überwachungspflichten festgehalten wird, fällt die Erklärung bei der harten Patronatserklärung schon deutlich genauer aus. Hierbei verspricht das Mutterunternehmen, die Tochtergesellschaft mit genügend Kapital auszustatten, damit dieses den Kreditverpflichtungen nachkommen kann. Dadurch ist aber auch der Patron zur Zahlung verpflichtet. Bei Zahlungsunfähigkeit der Tochtergesellschaft kann die offene Forderung somit vom Patron eingeklagt werden. Die harte Patronatserklärung bietet somit eine deutlich größere Sicherheit für den Kreditgeber.
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