Notarbestätigung

Der Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie wird üblicherweise über Fremdkapital finanziert, da es sich in diesem Fall meist um sehr hohe Finanzierungssummen handelt, die der Käufer nicht alleine aufbringen kann. Um sich bei solch einer hohen Summe vor dem Verlustrisiko absichern zu können, verlangt die Bank, die den Immobilienkredit an den Käufer gewährt, eine entsprechende Sicherheit dafür. Die Bank verlangt hier in der Regel eine Eintragung einer Grundschuld ins Grundbuch, damit die Bank im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners auf das Grundstück des Schuldners zugreifen kann, um dieses zu verpfänden und die Forderung aus den Erlösen der Verwertung des Grundstücks abdecken zu können. Hier ergibt sich in der Regel ein Problem, da die Bank das Darlehen an den Käufer nicht auszahlen wird, ohne, dass bereits eine Eintragung im Grundbuch eingetragen wurde. Gleichzeitig erhält der Käufer jedoch das Grundstück und damit auch keinen Zugriff auf das Grundstück, sofern er den Kaufpreis noch nicht bezahlt hat, den er aber wiederum in Form des Darlehensbetrages von der Bank bekommt. Um dieses Problem umgehen zu können, stellt der Notar eine so genannte Notarbestätigung aus, die besagt, dass der Eintragung ins Grundbuch nichts mehr im Wege steht, sobald der Betrag für das Grundstück an den Verkäufer bzw. an das Anderkonto des Notars überwiesen wird. Mit dieser Notarbestätigung kann der Käufer des Grundstückes nun zu seiner Bank gehen, um die Auszahlung des Darlehensbetrages zu beantragen. Der Bank genügt die Notarbestätigung als Bestätigung für die Eintragung ins Grundbuch, obwohl diese noch nicht durchgeführt wurde und zahlt den Darlehensbetrag an den Kreditnehmer aus.