Der Beruf des Notars beinhaltet die Übernahme eines öffentlichen Amtes bezüglich der Beurkundung verschiedener Rechtsvorgänge und anderer Vorgänge im Bereich der Rechtspflege. Urkunden, die von einem Notar ausgestellt wurden, haben rechtliche Geltung und die damit verbundenen Vorgänge bzw. Verträge, die beurkundet wurden, sind auch bei Gericht sehr einfach durchsetzbar. Die Dienste des Notars werden vor allem bei der Übertragung von Eigentum in Anspruch genommen. Vor allem dann, wenn es sich um Vermögenswerte von hohem Wert handelt. Denn in diesem Fall besteht für Käufer und Verkäufer in der Regel ein größeres Risiko. Der Käufer könnte seine Zahlung verlieren, wenn er diese schon geleistet hat, der Verkäufer aber die Übertragung des Eigentums blockiert und diese nicht durchführt. Der Verkäufer wiederum ist der Gefahr ausgesetzt, die Übertragung des Eigentums bereits durchgeführt zu haben, aber die Zahlung vom Käufer nicht zu erhalten. Durch eine schriftliche Festlegung und Beurkundung der jeweiligen Vertragsbedingungen und der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien durch einen notariellen Akt können sich beide Parteien optimal absichern und müssen kein Risiko befürchten, da ihre Rechte durch die notarielle Urkunde gewahrt bleiben. Vor allem bei der Übertragung von Immobilieneigentum kommt dem Notar eine große Rolle zu. Denn gerade hier geht es um große Wertsummen, die gesichert werden sollen. Doch auch bei diversen anderen Grundbucheintragungen wie etwa zur Beleihung eines Grundstückes oder zur Durchführung einer Auflassungsvormerkung wird ein Notar herangezogen, um die jeweiligen Rechte und Pflichten geltend zu machen und die notwendigen, bindenden Eintragungen im Grundbuch vorzunehmen. Denn durch die notarielle Eintragung bleiben die Rechte gesichert.
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