Nominalbetrag

Der Nominalbetrag eines Kredites, der in vielen Fällen auch Nennwert genannt wird, bezeichnet den Betrag, den sich der Kreditnehmer beim Kreditgeber ausleiht und von dem auch die Zinsen berechnet werden. Der Nominalbetrag entspricht aber in der Regel nicht dem Auszahlungsbetrag. Denn der Auszahlungsbetrag fällt üblicherweise geringer aus als der Nominalbetrag. Das liegt daran, dass der Kreditgeber noch verschiedene Gebühren oder auch die Prämie für eine Kreditversicherung auf den Auszahlungsbetrag aufschlägt. Diese Gebühren und Kosten werden in den Nominalbetrag eingerechnet und sind bereits in diesem Betrag enthalten. Dadurch ist der Nominalbetrag auch höher als der tatsächliche Auszahlungsbetrag.

Der Nominalbetrag hat bei der Bearbeitung des Kreditantrages bzw. bei der Legung des endgültigen Angebotes jedoch eine große Bedeutung. Denn vom Nominalbetrag berechnen sich auch die Kosten und Konditionen des jeweiligen Kredites. Somit ist der Nominalbetrag auch ausschlaggebend für die Höhe der Zinsen. In der Regel wird während des Kreditgesprächs oft der Nominalbetrag anstatt des Auszahlungsbetrages genannt, was für den Kreditnehmer mitunter auch verwirrend sein kann, da er annimmt, dass es sich hierbei schon um den Auszahlungsbetrag handelt. Um jedoch die genaue Höhe des Betrages zu erhalten, die ihm tatsächlich ausgezahlt wird und die er anschließend zur Verwendung zur Verfügung hat, sollte er sich jedoch den Auszahlungsbetrag berechnen lassen. Nur so kann er auch sehen, welche Kosten er durch den Kredit wirklich bezahlen und tragen muss. Wenn er mit der Auszahlung des Nominalbetrages anstatt des Nettokreditbetrages rechnet, kann es sein, dass er zu wenig finanzielle Mittel für die Finanzierung seiner Vorhaben zur Verfügung hat.