Negativdarlehen

Bei der Gewährung von Bauspardarlehen bzw. Immobiliendarlehen wird vom jeweiligen Gläubiger üblicherweise eine entsprechende Sicherheit verlangt, die vom Schuldner in vielen Fällen in Form einer Grundschuld auf die erworbene Immobilie zur Verfügung gestellt werden kann. Die Grundschuld bietet hierbei eine sehr gute Sicherheit für den Gläubiger, da diese auch im Grundbuch eingetragen wird. Natürlich entfallen für die Eintragung im Grundbuch ebenfalls wiederum Kosten, die der Darlehensnehmer tragen muss. Um diese zusätzlichen Kosten, die zu den Kreditnebenkosten gezählt werden, umgehen zu können, kann ein so genanntes Negativdarlehen vereinbart werden. Beim Negativdarlehen verzichtet die Bank auf eine Eintragung im Grundbuch, um dem Schuldner somit Kosten ersparen zu können, was für diesen einen großen Vorteil bedeuten kann. Im Gegenzug dafür muss der Schuldner üblicherweise jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen können. So wird der Gläubiger in der Regel eine entsprechende Bonität voraussetzen. ??berdies hinaus werden betreffend des Immobilienobjektes des Schuldners, das bei einem normalen Immobiliendarlehen besichert werden würde, bestimmte Verpflichtungen des Schuldners vereinbart. Somit darf er das Objekt nicht ohne Wissen und Zustimmung des Gläubigers veräußern. Auch darf das jeweilige Grundstück nicht weiter belastet werden und anderen Gläubigern, die bereits Ansprüche am Objekt haben, dürfen keine vorrangigen Sicherheiten eingeräumt werden. Um ein Negativdarlehen vereinbaren zu können, darf der jeweilige Betrag für das Darlehen nicht mehr als ??? 15.000,- betragen. Geht der Betrag über diese Summe hinaus, würde der Gläubiger sowieso eine Eintragung im Grundbuch verlangen. Sollte der Schuldner zahlungsunfähig werden, wird der Gläubiger bei der Einforderung der Schuld jedoch auch Anspruch auf das Grundstück erheben.