Mitschuldner

Ein Mitschuldner ist eine Person, die bei einem Kredit neben dem Hauptschuldner ebenfalls zur Haftung und zur Einforderung der offenen Schuld herangezogen werden kann. In vielen Fällen wird ein Kredit nämlich nicht nur auf einen einzigen Schuldner aufgenommen, sondern auf zwei oder mehrere Schuldner. Dies ist beispielsweise bei Immobilienfinanzierungen oft der Fall, wenn ein Ehepaar gemeinsam einen Kredit aufnimmt. Selbstverständlich gilt auch ein Bürge, der eine Bürgschaft für den Kredit eines anderen abgibt, als Mitschuldner für den jeweiligen Kredit. Dieser kann im Fall der Zahlungsunfähigkeit zur Zahlung der offenen Forderung herangezogen werden. In der Regel hat die Bank somit einen Hauptschuldner, der in erster Linie für den Kredit haftet und an den sich die Bank auch in erster Linie wendet. Je nach Art der Gestaltung des Kreditvertrages kann sich der Gläubiger aber beispielsweise auch aussuchen, ob sie sich anstatt an den Hauptschuldner an den Mitschuldner wenden möchte, um die Zahlung einzutreiben. In den meisten Fällen hat die Bank dieses Recht aber erst dann, wenn bereits alle Mittel zur Eintreibung der Schuld beim Hauptschuldner ausgeschöpft wurden, dies aber keinen Erfolg brachte. Erst dann wendet sich der Gläubiger üblicherweise an den oder die Mitschuldner, um die Forderung einzutreiben. Hier kann in der Regel auch das Privatvermögen des Mitschuldners gepfändet werden, falls dieser die offenen Raten ebenfalls nicht bezahlen können sollte. Für die Bank ergibt sich durch die Aufnahme eines Mitschuldners in den Kreditvertrag selbstverständlich ein geringeres Risiko, da sie sich an zwei oder mehr Personen, anstatt nur an eine Person wenden kann.