Mietkauf

Der Mietkauf wird in vielen Fällen heutzutage angepriesen, dabei sollen Personen ohne Eigenkapital, ohne jegliche Kredite und sogar mit negativer Schufa die Möglichkeit haben, sich ein Eigenheim, einen Neuwagen oder weitere Wünsche zu erfüllen. Prinzipiell handelt es sich beim Mietkauf zuerst einmal um das Mieten einer Sache oder einer Immobilie. Nach Ablauf der Frist, die für den Mietkauf angesetzt wird, kann der Mietkäufer dem Vertragspartner aus dem Mietkauf eine vereinbarte Restsumme ausbezahlen und somit das Eigentum an der Sache oder der Immobilie erwerben. Bis zu diesem Zeitpunkt, an dem die vereinbarte Restsumme aus dem Mietkauf-Vertrag an den Vermieter ? bzw. Verkäufer ? ausbezahlt wird, bleibt der Mietkäufer lediglich Mieter. Banken sind in Verträge über Mietkauf nicht integriert ? hier handelt es sich lediglich um zwei Mietkauf-Parteien, die einen Vertrag abschließen. Der Mietkauf ist mit einer Ratenzahlung vergleichbar, da die Miete, die über die Jahre bezahlt wurde, den Kaufpreis entsprechend mindert. Allerdings handelt es sich bei den Raten für einen Mietkauf meist um überhöhte Raten, damit der Mietkäufer sich baldmöglichst entschließt, das Objekt oder die Sache zu kaufen. Zudem wird in den Raten ein entsprechender Wertverlust eingerechnet, den es auszugleichen gilt. Bei einem Mietkaufangebot ist immer Vorsicht geboten, denn da sollte sich sofort die Frage stellen, warum nicht einfach ein regulärer Verkauf angeboten wird. Möglicherweise handelt es sich gerade bei Immobilien um Objekte in schlechtem Zustand, die den gewünschten Kaufpreis nicht erzielen würden. Durch die Verlockung durch einen Mietkauf könnten sich allerdings Interessenten finden lassen.